Arbeitsrecht: Ohne Vorsatz kein Schadensersatz bei Arbeitsunfällen 20. März 201721. Oktober 2014 von Sabine Wagner Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hatte einen Fall zu entscheiden, in dem ein Mitarbeiter seinem Arbeitgeber vorwarf, dass dieser Vorschriften zur Unfallverhütung missachtet habe. Er verklagte ihn deshalb auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Betriebsunfalls – ohne Erfolg. Ein Anspruch auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld besteht nämlich nur dann, wenn dem Unternehmen der Vorwurf gemacht werden kann, den …