Arbeitsrecht: Sonderzahlungen dürfen nicht im Mindestlohn verrechnet werden 28. April 202123. März 2015 von Rudolph Schuster Laut einem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 4. März 2015 (AZ: 54 Ca 14420/14) darf der Arbeitgeber ein zusätzliches Urlaubsgeld und eine jährliche Sonderzahlung nicht in die Berechnung des Mindestlohns einfließen lassen. Eine Änderungskündigung, mit der eine solche Anrechnung erreicht werden sollte, ist unwirksam.