Verschwiegenheitspflicht: Wer nicht dicht hält, muss gehen 20. März 20173. Januar 2012 von Heide Witte Verletzt ein Arbeitnehmer seine Pflicht zur Verschwiegenheit, kann er – ohne Abmahnung – sofort entlassen werden, so das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mainz. Der Hintergrund: Trotz im Arbeitsvertrag vereinbarter Verschwiegenheitspflicht hatte ein Arbeitnehmer wichtige Informationen preisgegeben – und wurde fristlos entlassen.