EULA

Gilt ab Siegelbruch

Von Hans Klumbies

End User Licence Agreement (EULA) meint nichts anderes als die Softwarelizenzvereinbarung, die ein Käufer mit dem Hersteller des Programms trifft. Darin wird festgelegt, welche Rechte der User an der Software erworben hat, und meist schließt der Hersteller darin jegliche Haftung aus. Die EULA ist jedoch selbst kein Kaufvertrag, und sie ändert auch nicht die Bestimmungen des Urheberrechts.

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