Bisher galt das Besitzrecht des Gewerbemieters über das bittere Ende hinaus; eine Versorgungssperre wäre immer verbotene Eigenmacht. Im konkreten Fall konnte der Bundesgerichtshof aber keine Besitzverletzung erkennen. Wie das Urteil einzuschätzen ist, sagt die Fachredaktion anwalt.de +++
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