Bei der Schadensregulierung von Unfällen mit Firmenwagen, geht es oft um den entgangenen Gewinn. Nicht überall lassen sich aber verhinderte Einnahmen einzeln vorrechnen. Dann bleibt immer noch die Möglichkeit der Nutzungsausfallentschädigung. Wann sie greift, erläutert die Fachredaktion anwalt.de. +++
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