Dann ist die Betriebshaftpflichtversicherung hoffentlich in Ordnung, sonst ist der Geschäftsführer dran. Er muss sicher stellen, dass die Kundschaft unfallfrei einkaufen kann. Wie weit die Verkehrssicherungspflicht geht, erläutert die Fachredaktion anwalt.de am Real- und Regalbeispiel. +++





