Im Prinzip ist jeder Unternehmer vorsteuerabzugsberechtigt und kann sich die bezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückholen. Voraussetzung ist, dass die eingehenden Rechnungen vollständig sind und z.B. das genaue Lieferdatum enthalten. Worauf Sie achten sollten, sagt dieser Schwerpunktbeitrag. +++





