Das Teilzeit- und Befristungsgesetz lässt Mitarbeitern, die weniger arbeiten wollen, beträchtlichen Spielraum. Falls das Unternehmen aber nicht einverstanden ist, fordert das TzBfG schriftlich und fristgerecht vorgebrachte betriebliche Gründe. Sabine Wagner erklärt, was genau es zu beachten gilt. +++
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