Elektronischer Rechtsverkehr: ISPRAT fordert die Einführung der E-Akte

Der Förderverein für Forschung in der Verwaltung ISPRAT hat zu einem Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) Stellung bezogen. Der Entwurf sieht vor, in Strafverfahren elektronische Akten einzuführen und Hürden für elektronische Kommunikation zu senken. Die ISPRAT-Stellungnahme äußert sich positiv und fordert dazu auf, in der Justizverwaltung durchgängig das elektronische Zeitalter einzuläuten. Die Voraussetzung hierfür müsse der Gesetzgeber schaffen und konsequent die Papierverwaltung abschaffen.

Analoge Schriftform und antiquierte Offline-Prozesse müssten durch elektronische Verfahren ersetzt werden. ISPRAT-Vorstandsvorsitzender Matthias Kammer: „Verwaltung muss sich von der analogen Schriftform verabschieden. Dafür brauchen wir konsequente gesetzliche Grundlagen.“ Positiv bewertet ISPRAT zudem, dass der Entwurf technikneutral formuliert ist. (Quelle: ISPRAT/ff)