Venture Capital: Venture Capital macht junge Unternehmen flüssig

Venture Capital, also Risikokapital, ist für Unternehmensgründer und junge Unternehmen eine hoch interessante Finanzierungsform. Unternehmensberater Dr. Jürgen Kaack erklärt, wie man passende Investoren findet und welche Risiken mit Venture Capital verbunden sind.

Strategische Partner für den Start

Von Dr. rer. nat. Jürgen Kaack, STZ-Consulting Group

Venture Capital, auch Risiko- oder Wagniskapital, ist ein Finanzierungsangebot, dass sich in erster Linie an Unternehmensgründer richtet oder der Finanzierung junger Unternehmen in den ersten Jahren nach der Gründung dient.

Venture-Capital-Gesellschaften gehören zur Gruppe der Finanzinvestoren, die ohne eigenes Interesse an den Produkten und Leistungen des kapitalsuchenden Unternehmens ihre Investitionsentscheidung treffen. In dieser Hinsicht unterscheiden sie sich auch von den strategischen Investoren, die allerdings eher in Ausnahmefällen in Start-up-Unternehmen investieren.

Randbedingungen für eine Beteiligung

Risikokapitalgeber investieren in der Regel Beträge, die deutlich unter 2 Mio. Euro liegen, und erwerben damit bevorzugt Minderheitsbeteiligungen. Die Konsortialbildung mit anderen Investoren, von denen einer die Funktion des Leadinvestors übernimmt, ist nicht unüblich.

Als Finanzinvestoren haben die meisten Venture-Capital-Gesellschaften Anlagehorizonte von drei bis fünf Jahren. Zum Ablauf der Investitionszeit wird ein Verkauf der Anteile, der Exit für den Investor gesucht. Vor einigen Jahren war der bevorzugte Exit der Börsengang bzw. das IPO (Initial Public Offering), da auf diesem Wege teilweise hohe Verzinsungen erzielt werden konnten.

Der Erfolg der Investition wird oft auch in Vielfachen (Multiples) des investierten Betrages gemessen. Es gab durchaus eine Zeit, in denen Multiples von 20 und mehr erreicht wurden.

Mit dem Platzen der Internet-Blase ist auch der Exit über einen IPO schwieriger geworden und die Bewertung der Anteile bei der Erstnotierung ist im Vergleich zur Situation Ende der 1990er-Jahre wesentlich vorsichtiger geworden.

Wenn ein Börsengang nicht möglich oder nicht Erfolg versprechend erscheint, dann wird ein Verkauf der Anteile (Trade Sale) angestrebt. Als Käufer kommen andere Beteiligungsgesellschaften (Finanzinvestoren) in Betracht, ein Unternehmen mit Interesse an den Produkten oder dem Know-how (Strategischer Investor) oder auch die Gründer selber. Wenn ein Verkauf in einem Zug nicht möglich ist, dann kann er auch in mehreren Tranchen oder an verschiedene Käufer erfolgen.

Da die Beteiligung in der Gründungsphase bzw. in den ersten Jahren danach mit besonders hohem Risiko verbunden ist, liegen die Erwartungen der Risikokapitalgeber an die Verzinsung deutlich höher als bei Beteiligungen in Wachstumsphasen. Die Grundlage für die Zinskalkulation liefert der Business Case, in dem die wirtschaftliche Planung des Beteiligungsunternehmens zusammengefasst wird. Je nach Einschätzung des Risikos nimmt der Venture-Capital-Geber Abschläge von den Ergebnissen vor und ermittelt hieraus sein Beteiligungsangebot.

Ablauf des Beteiligungsprozesses

Der Business Plan und der persönliche Eindruck von den Managementfähigkeiten und Erfahrungen der Gründer sind wichtige Entscheidungshilfen für den Investmentmanager. Typischweise folgt der Risikokapitalgeber eigenen Anlagerichtlinien, die einen Rahmen für mögliche Beteiligungen vorgeben, z.B. im Hinblick auf Branche, Größenordnung der Beteiligung, Risikopotenzial und die zu erwartende Verzinsung.

Passt ein Beteiligungsvorhaben in den abgesteckten Rahmen, erfolgt eine Analyse und Bewertungsphase (Due Diligence). Hierbei werden sowohl die Marktfähigkeit des Produktangebotes, die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells und die Plausibilität der Annahmen überprüft. (Siehe auch unter Wertschöpfung.) Fallweise werden in dieser Phase Gutachten durch externe Experten eingeholt. Diese Expertisen, die in der Regel von den Venture-Capital-Gesellschaften beauftragt und bezahlt werden, können auch den Gründern wertvolle Erkenntnisse zur Anpassung der Planungen geben. Im besten Fall sind sie eine Betätigung der bisherigen Überlegungen.

Fällt das Ergebnis der Vorprüfungen zur Zufriedenheit des Investmentmanagers aus, dann wird das eigentliche Beteiligungsangebot mit Unternehmensbewertung und Mitspracherechten festgelegt. Die Unternehmensbewertung definiert die Beteiligungshöhe bei dem gegebenen Kapitalbedarf. Es gibt auch Fälle, in denen die Analyse des Business Case ergibt, dass der Kapitalbedarf geringer oder höher ausfällt, als von den Gründern ursprünglich angesetzt. Auch eine Aufteilung des benötigten Kapitals in Tranchen je nach Bedarf und Erreichen gemeinsam vereinbarter Meilensteine ist in manchen Fällen sinnvoll.

Wenn über die Ausgestaltung einer Beteiligung Einigkeit zwischen den Unternehmensgründern und dem Investmentmanager besteht, dann wird ein Investment-Proposal erstellt; dieses wird dem Investment-Komitee vorgelegt, das bei den meisten Venture-Capital-Gesellschaften vorhanden ist. Selbst bei bisher positiver Entwicklung der Prüfungen kann es dann immer noch zu einer Ablehnung oder zu ergänzenden Auflagen kommen. Das Investment-Komitee ist als Sicherheitsfilter für den Kapitalgeber vorgesehen. Es soll prüfen, ob der Investmentmanager alle Prüfungen sorgfältig und neutral durchgeführt hat und ob die Beteiligung gemäß der Anlagestatuten passt.

Nach Abschluss des Beteiligungsvertrages

Ist auch dieser Schritt erfolgreich abgeschlossen, wird unter Hinzuziehung eines Notars der eigentliche Beteiligungsvertrag abgeschlossen. Er beinhaltet oft auch weitergehende Vereinbarungen über die Rechte und Pflichten der Parteien, z.B. Informationspflichten durch die Gründer und Mitspracherechte des Investors.

Nach vollzogener Beteiligung erhält der Investor in der Regel ein regelmäßiges (monatliches oder quartalsweises) Reporting über die Entwicklung des Unternehmens; außerdem bekommt er oft Sitz und Mitsprache bei einem Beirat (oder Aufsichtsrat). In vielen Fällen kann der Vertreter des Risikokapitalgebers mit seiner Erfahrung bei der Bewältigung von Krisen und Problemen in ähnlicher Weise helfen wie ein Business Angel. Der Vertreter im Aufsichtsgremium kann fallweise auch ein vom Risikokapitalgeber beauftragter Experte sein, der allerdings dann die Interessen des Investors übernimmt.

Gegen Ende der Beteiligungslaufzeit suchen Gründer und Investoren idealerweise gemeinsam nach einer Lösung für den anstehenden Exit. Dabei kann der Einstieg eines strategischen Investors auch für die Gründer in vielen Fällen eine attraktive Möglichkeit zur Gestaltung und Absicherung der weiteren Wachstumsphase sein.

Fazit: Die Zeit ist knapp

Risikokapital will viel und ist notorisch ungeduldig – und genau der knappe Zeitrahmen kann jungen Unternehmen zum Verhängnis werden. Besonders innovative Konzepte und neue Ideen brauchen schlicht und einfach mehr Vorlaufzeit als magere fünf Jahre. Wer als Gründer so offen und ehrlich ist, sich vor einem weiter gespannten Horizont zu präsentieren, wird bemerken, dass die Abenteuerlust des Wagniskapitals deutlich nachlässt.

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