Offener Brief an die Künstlersozialkasse (KSK)

Links und kritische Kommentare zur KSK

Im MittelstandsBlog haben wir bereits mehrfach über die Abgabefalle Künstlersozialkasse berichtet. Deshalb gibt es unabhängig von dieser Diskussionen zum Offenen Brief an die Künstlersozialkasse (KSK) auch dort
Kommentare von Betroffenen zu lesen. Bei der Gelegenheit möchten wir auf zwei besondere Websites aufmerksam machen, die sich sachlich kritisch über die Künstlersozialkasse äußern:

Bitte beachten Sie außerdem unsere Hinweise zum Unterschied zwischen Kommentaren und Diskussionen sowie unsere Fragen und Antworten.

TJ 10:32, 21. Dez. 2007 (CET)

Schutz personenbezogener Daten gilt nicht für Unternehmer

Weil es mir suspekt war, dem mehrseitigen „Feststellungsbogen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH“ von der AOK Bayern für die Deutsche Rentenversicherung und einem fast identisch formulierten Fragebogen zur „Sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung der GmbH-Gesellschafter“ von der KSK jeweils vertrauliche Unterlagen beilegen zu müssen, habe ich bei der IHK angerufen.

Ich wollte wissen, ob es rechtens ist, dass ich zusätzlich zu den persönlichen Angaben in den Fragebögen Einblick in vertrauliche Unterlagen wie z.B. Gesellschaftervertrag und Geschäftsführervertrag gewähren muss.
Gesellschafterverträge müssten demnächst ohnehin im Internet veröffentlicht werden. Außerdem sei es üblich, Einblick zu gewähren. Weil viele Unternehmen nicht ehrlich seien, wenn es ums Geld geht, müssen die Sozialversicherungsträger meine Angaben anhand dieser Unterlagen überprüfen können.
Das war nicht meine Frage. Deshalb noch mal – gibt es ein Gesetz, das mich verpflichtet, meinen Geschäftsführervertrag ohne triftigen Grund aushändigen zu müssen? Schließlich handelt es sich um vertrauliche Unterlagen, die meiner Ansicht nach bestenfalls einem Anwalt oder Richter etwas angingen, zumal ich mir nicht vorstellen kann, dass eine KSK Millionen Geschäftsführerverträge wirklich vertrauenswürdig handhaben kann.
Das könne sie sich auch nicht vorstellen. Allerdings hätte sie kein Problem damit, solche Unterlagen auszuhändigen. Schließlich müssten die Sozialversicherungsträger die gemachten Angaben überprüfen können.
Ob Sie das i.O. findet, dass mir als Unternehmer Lug und Betrug unterstellt wird. Dann könnte ich mir die zeitraubende Beantwortung der Fragebögen doch gleich sparen.
Aus ihrem Bekanntenkreis höre sie zwar auch öfter, dass diese Praxis auf Unmut stößt, aber die Beiträge müssten nun mal errechnet werden können, weshalb die Kontrolle möglich sein müsse, zumal die Erhebung sehr viel Arbeit mache, die ohne die Fragebögen nicht zu leisten wäre.
Aber ich bin doch derjenige, der zur Kasse gebeten wird, die Erhebung mitfinanziert1) und die Vorarbeiten leistet, die ungeachtet meiner Ehrlichkeit angezweifelt werden. Es geht mir schlicht um den Schutz meiner persönlichen Unterlagen. Ob das rechtens ist?
Diese Frage könne sie nicht beantworten.

Das Telefonat fand am Freitag, 21. Dezember 2007 gegen 10:15 Uhr statt.

TJ 14:43, 21. Dez. 2007 (CET)

Am 2. Januar 2008 erhielt ich eine Antwort auf meine E-Mail.
„… unter gewissen Voraussetzungen müssen sie Unterlagen bzw. Daten, die für die Prüfung der Sozialversicherungspflicht besteht offenlegen. Die Frage, ob das in Ihrem Fall so ist und welche Unterlagen Sie offenlegen müssen, lässt sich pauschal nicht beantworten …“

TJ 10:28, 2. Jan. 2008 (CET)

Der Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, Hanns-Eberhard Schleyer zum Thema Künstlersozialkasse. mehr…
„… die Verwerterabgabe sollte abgeschafft werden und die Künstler sollten, wie alle anderen Selbstständigen auch, selbst für ihre soziale Absicherung sorgen“

TJ 12:16, 2. Jan. 2008 (CET)

1) Der Autor dieses Diskussionsbeitrags ist Geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH, die im Oktober 2006 gegründet wurde. Er zahlt seit rund 25 Jahren mit wenigen Monaten Unterbrechung sämtliche Sozialversicherungsbeiträge – sowohl gesetzlich als auch privat. Für das Gründungsjahr seiner GmbH hat er – per Gesetz dazu verpflichtet – für seine freiberuflichen Autoren mehrere Tausend Euro an die Künstlersozialkasse abgeführt. Außerdem leistet er monatliche Vorauszahlungen von mehreren Hundert Euro an die KSK. Darüber hinaus will ihn die KSK mit einer zusätzlichen Abgabe auf sein Gehalt belasten, obwoh er bei einer anderen Kasse bereits versichert ist, weshalb ein Fragebogen auszufüllen und mit vertraulichen Unterlagen zu belegen ist. Einen nahezu identischen Fragebogen auszufüllen und mit eben diesen Unterlagen zu belegen, verlangt parallel dazu auch die AOK im Auftrag der Rentenversicherung.