Auch wer schon in der Tiefgarage die hohen Absätze abschüttelt und die Krawatte loswird – das berufliche Erscheinungsbild ist steuerlich nicht absetzbar. Ausnahmen gibt es im Prinzip nur für Uniformen und Schutzanzüge. Das Argument des Bundessozialgerichts: Sie könnten sich damit ja auch privat herausputzen. +++






