Flottenversicherung

Gesamtschutz kommt günstiger

Von Anette Stein

Damit der Fuhrpark einsatzbereit bleibt und Schäden möglichst rasch und unkompliziert behoben werden können, genügt eine einzige, aber umfassende Kfz-Police, die als Rahmenvertrag sämtliche Fahrzeuge eines Unternehmens abdeckt: die Flottenversicherung.

Flotten- bzw. Fuhrparkversicherungen werden für Betriebe und Selbstständige angeboten, die über eine bestimmte Mindestmenge von Kraftfahrzeugen verfügen. Da die Verwaltung einfacher für den Versicherer ist, sind die Prämien bei einer Flottenversicherung günstiger, als wenn das Unternehmen separate Verträge für jedes Fahrzeug abschließen würde.

Leistungen im Einzelnen

Die Leistungen der Flottenversicherung umfassen die Bestandteile Haftpflicht, Kasko und eventuell auch Insassenunfallschutz.

Wichtig: Diese Übersicht dient lediglich der Orientierung und ersetzt keinesfalls die fach­männische Beratung durch Rechts­experten. Die Inhalte wurden sorg­fältig recherchiert, dennoch sind Ab­weichungen vom tat­sächlichen Sach­verhalt nicht auszuschließen.

Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung: Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Halter eines Kraftfahrzeuges, das am öffentliche Verkehr teilnimmt, haftpflichtversichert ist.

Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) § 1
„Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 Straßenverkehrsgesetz) verwendet wird.“

Stellt ein Dritter Schadenersatzansprüche, prüft der Versicherer, ob der Versicherte im konkreten Fall überhaupt zum Schadenersatz verpflichtet ist. Ergibt diese Prüfung der Haftungsfrage, dass der Versicherungsnehmer schadenersatzpflichtig ist, leistet der Versicherer Schadensersatz bis zur vertraglich vereinbarten Haftungssumme. Abgesichert sind auf diese Weise sowohl Personen- und Sachschäden als auch Vermögensschäden.

Sind die Schadenersatzansprüche des Dritten hingegen unberechtigt, wehrt der Versicherer sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich ab. Insofern erfüllt die KfZ-Haftpflicht also auch eine Rechtsschutzfunktion.

Fahrzeugversicherung – Kaskoversicherung

Die Fahrzeugversicherung deckt das Interesse des Versicherungsnehmers am Werterhalt seines Vermögensgegenstandes, des versicherten Kraftfahrzeugs. Die Kraftfahrzeugversicherung ist eine reine Sachversicherung und auch unter der Bezeichnung Kaskoversicherung bekannt. Es gibt vor allem zwei Formen: die Teilkaskoversicherung und die Vollkaskoversicherung.

Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden am Fahrzeug, die durch

  • Brand und Explosion,
  • Entwendung (Diebstahl, Raub, unbefugten Gebrauch, Unterschlagung),
  • Elementarschäden (unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung) entstehen sowie
  • Wildschaden,
  • Glasbruch und
  • Schmorschäden an der Verkabelung durch Kurzschluss.

Die Vollkaskoversicherung greift über die Teilkaskoversicherung hinaus auch bei

  • Schäden am eigenen Auto durch Unfall (auch bei selbst verursachtem), das heißt: bei Schäden, die durch ein von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis entstehen,
  • Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen sowie bei
  • Reifenschäden. Diese werden allerdings nur ersetzt, wenn durch das Schadensereignis gleichzeitig auch andere ersatzpflichtige Schäden am Fahrzeug entstanden sind.

Reine Brems-, Bruch- und Betriebsschäden sind innerhalb der Fahrzeugversicherung nicht abgedeckt.

Im Schadensfall umfassen die Leistungen des Versicherers in der Hauptsache Geldleistungen für Reparatur und Ersatz, aber auch die Übernahme z.B. von Gutachter- und Abschleppkosten.

Insassenunfallversicherung

Diese Police bietet Versicherungsleistungen bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Kfz-Insassen auf Grund von Unfällen, die im Zusammenhang mit dem versicherten Kraftfahrzeug stehen. Darüber hinaus muss sich der Unfall in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Benutzen, Lenken, Be- und Entladen oder Abstellen des versicherten Kraftfahrzeugs ereignet haben. Es ist jedoch nicht erforderlich, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung durch das Kfz selbst verursacht wurde. Der Versicherer leistet Entschädigungen für Tod, Invalidität, Krankenhausaufenthalt und Arbeitsunfähigkeit.

Prämien und Konditionen

Die Vertragsgestaltung bei den in der Flottenversicherung abgesicherten Risiken kann sich von Versicherer zu Versicherer sehr unterscheiden. So stuft beispielsweise das eine Unternehmen den Versicherungsnehmer nach einem Unfall aus der günstigsten Schadenfreiheitsklasse um einige Rabattklassen zurück, während der andere ihn bei nur einem Schaden weiterhin in der gleichen Schadenfreiheitsklasse belässt.

Zudem bieten die Versicherer über den Standardschutz hinaus häufig noch zusätzliche Bausteine an; bei manchen sind solche Elemente bereits im Grundpreis enthalten. Beispiele sind

  • die „Mallorca-Police“, eine Absicherung von Mietfahrzeugen im Ausland,
  • die Versicherung von Schäden durch Marderbisse in der Fahrzeugversicherung oder
  • die Erweiterung der Teilkaskodeckung auf Schäden durch Kollision mit Säugetieren oder/und Vögeln.

Die Höhe der Versicherungsprämie für die Flottenversicherung hängt unter anderem von der Menge der Fahrzeuge, der Art der Nutzung, den Fahrzeugtypen, den schadenfreien Jahren und – besonders bei Personenwagen – vom Zulassungsbezirk ab. Aber auch die jährliche Fahrleistung und der Abstellort der Fahrzeuge können sich auswirken.

Fazit: Laufend Änderungsmeldungen

Je mehr der laufende Betrieb davon abhängt, dass alle Fahrzeuge einsatzbereit und mobil sind, desto wichtiger ist eine Flottenversicherung. Grundsätzlich gilt: Veränderungen im Fuhrpark müssen dem Versicherer angezeigt werden. Er passt dann den Deckungsschutz entsprechend an.

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