Vorratsdatenspeicherung soll 332 Millionen Euro kosten

Die Einführung der Vorratsdatenspeicherung im Internet soll nach neuen Berechnungen des eco-Verbands für die Internetwirtschaft noch erheblich teurer werden als bisher befürchtet. Allein für die Speicherung der Vergabe dynamischer IP-Adressen und die IP-Ausleitung dürften Kosten von 139 Millionen Euro entstehen. Noch teurer kommt wahrscheinlich die Speicherung der Daten für E-Mail-Dienste, die 155 Millionen Euro kosten könnte. Hinzu kommen die Speicherung von Bestandsdaten mit 25 und die Kosten für Internettelefonie (VoIP) mit 12,5 Millionen Euro.

Die Gesamtsumme von 332 Millionen Euro decke allerdings höchstens die Anschaffung von Hardware und Software ab,so der Verband. Für den Betrieb der Systeme und für zusätzlich benötigtes Personal fallen weitere Kosten an. Sollte der Gesetzgeber zusätzlich aufwändige Systeme zum Schutz der auf Vorrat gespeicherten Daten vor unberechtigten Zugriffen verlangen, würden die Schätzungen von eco noch um ein Vielfaches übertroffen, mahnen dessen Experten.

Die Vorratsdatenspeicherung erfordere von den Anbietern der Dienste E-Mail, Internettelefonie und Internetzugang die Speicherung von Daten, die die Unternehmen für ihr operatives Geschäft nicht brauchen und zum Teil bisher auch nicht speichern durften. Lege man für Technik und Systeme eine fünfjährige Abschreibungsfrist zugrunde, so bedeute dies Kosten für Ersatzinvestitionen von 73,6 Millionen Euro jährlich – und zwar auf Dauer, kritisiert der Verband.

Angesichts der Höhe der Kosten, die eine zum ganz überwiegenden Teil mittelständisch geprägte Internetwirtschaft treffen, fordert eco deshalb eine Entschädigung aller durch die Vorratsdatenspeicherung entstehenden Kosten, denn die Internetwirtschaft stehe im grenzüberschreitenden Wettbewerb. Europäische Nachbarn wie Großbritannien und Österreich erstatten nach Angaben des Verbands die Kosten für die Anschaffung der Vorratsdatenspeicherungs-Systeme. Großbritannien setze diese Richtlinie außerdem vorläufig ohne Speicherung von Verkehrsdaten des Internetzugriffs, von E-Mail und Internettelefonie in nationales Recht um, während Deutschland die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung schon zum 1. Januar 2008 einführen will. (eco/ml) ENGLISH