Schutz von Kreditnehmern soll verbessert werden

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will den Schutz von Kreditnehmern bei einem Verkauf ihrer Darlehensforderungen durch die eigene Bank verbessern. Die Vorschläge sollen in das Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (sog. Risikobegrenzungsgesetz) aufgenommen werden, das derzeit im Deutschen Bundestag beraten wird. Ins Rollen brachten diese Initiative Berichte über ungerechtfertigte Vollstreckungen von Krediten durch Investoren trotz fristgerechter Rückzahlungen durch die Kreditnehmer.

Wer sein Haus oder seinen Betrieb mit Hilfe eines Bankkredits finanziere und seine Raten ordentlich zahle, müsse sicher sein, dass niemand sich aus den Sicherheiten bediene. Es dürfe nicht plötzlich ein Finanzinvestor vor der Tür stehen und Rückzahlung verlangen, mit der Zwangsvollstreckung drohen oder sogar die Zwangsvollstreckung durchführen. Das gelte für den Häuslebauer genauso wie für den mittelständischen Unternehmer, begründete Brigitte Zypris ihren Gesetzesvorstoß. Sie beobachte mit Sorge die zunehmende Praxis von Banken, Forderungen aus Krediten an Finanzinvestoren zu verkaufen. Vielen der Investoren sei nicht an einer langfristigen Kundenbeziehung gelegen, sondern daran, Darlehen unter Wert zu kaufen und sie dann kurzfristig zu realisieren.

Die Veräußerung von Forderungen aus Krediten sei zwar international üblich und auch im Interesse eines freien Kapitalverkehrs grundsätzlich sinnvoll, weil Banken sich auf diese Weise günstig refinanzieren können. Das schlage sich in einem niedrigen Darlehenszins nieder und komme letztlich dem Kunden zugute, so Zypris weiter. Die derzeit noch günstigen Finanzierungskonditionen wären ohne die Refinanzierungsmöglichkeiten der Banken anders nicht möglich. Üblicherweise merke der Kunde aber von diesen Refinanzierungen nichts, denn der Kredit werde weiter von seiner Bank verwaltet. „Es gibt aber auch Fälle, in denen der Kunde mit einem Mal einen neuen Gläubiger vor sich sieht. Wer sich dagegen schützen will, muss die Möglichkeit haben, mit der Bank zu vereinbaren, dass der Kredit nicht abgetreten werden darf.“

Im Deutschen Bundestag werden neben diesen Vorschlägen derzeit noch weitergehende Maßnahmen diskutiert. Man wolle darauf achten, dass zwar der Schutz für redliche Kreditnehmer verstärkt, der freie Kapitalverkehr andererseits aber nicht zu stark eingeschränkt wird, war aus Regierungskreisen zu vernehmen. (BMJ/ml)