Unternehmen riskieren hohe Bußgelder, wenn sie VPN-Dienste aus den USA nutzen. Die DSGVO verlangt strenge Datenschutzstandards. Fehler bei der Anbieterauswahl oder VPN-Konfiguration schaffen erhebliche Compliance-Risiken.

DSGVO-Compliance: VPN-Anbieter müssen EU-Standards erfüllen
Die NCP engineering GmbH warnt in einem neuen Blog-Beitrag vor rechtlichen Fallstricken bei der VPN-Nutzung. Viele Anbieter stammen aus den USA oder anderen Ländern ohne EU-konforme Datenschutzstandards. Das schafft erhebliche Compliance-Risiken für deutsche Unternehmen.
Die Rechtsanwälte Keller-Stoltenhoff (Keller GbR) stufen die Zusammenarbeit mit US-Dienstleistern als „nicht rechtskonform möglich“ ein, zitiert NCP. Firmen handelten damit „potenziell datenschutzwidrig“. Die Folge seien mögliche Aufsichts- und Bußgeldverfahren. Kleine und mittlere Unternehmen stehen zwar seltener im Fokus der Behörden als große Konzerne, das Risiko bleibt trotzdem bestehen.
Serverstandort: EU-Hosting allein reicht nicht aus
Ein Server in der EU garantiert noch keine DSGVO-Konformität. Der US CLOUD Act verpflichtet amerikanische Firmen zur Datenherausgabe an US-Behörden – selbst bei Servern, die sich in Deutschland befinden. NCP erklärt diesen kritischen Punkt ausführlich.
Die seit Mai 2018 geltende DSGVO schreibt einheitliche Datenschutzstandards in der EU vor, wodurch frühere Schlupflöcher nicht mehr existieren. Parallel dazu regelt das BDSG-neu nationale Bereiche. Beide Regelwerke erfassen auch VPN-typische Daten wie IP-Adressen und Standortinformationen.
Betriebsvereinbarung: Transparenz schafft Rechtssicherheit
DSGVO-konforme VPN-Anbieter minimieren die Datenerfassung konsequent – sie verschlüsseln stark und verarbeiten Daten nur zweckgebunden. Nutzer behalten die Kontrolle über ihre Verbindungsdaten, das Missbrauchsrisiko sinkt deutlich. Unternehmen müssen das Prinzip der Datensparsamkeit befolgen und ihre Compliance dokumentieren.
Firmen mit Betriebsrat benötigen oft eine Betriebsvereinbarung für den VPN-Einsatz. Diese schafft Transparenz und reduziert Konflikte. Sie definiert die erlaubte Nutzung, ausgeschlossene Datenerhebungen und Zugriffsrechte. Die Vereinbarung stellt die DSGVO-Konformität sicher und benennt klare Ansprechpartner. NCP empfiehlt im Blog-Beitrag, nur mit EU-basierten Dienstleistern zusammenzuarbeiten.