Remote Access: Ein VPN allein schützt kein Firmennetz

Fernzugriffe aus dem Homeoffice gehören in vielen Firmen längst zum Alltag, doch ein VPN allein sichert sie nicht ab. Eine Checkliste des VPN-Spezialisten NCP nennt zehn Maßnahmen, mit denen Unternehmen den Zugang von außen unter Kontrolle bringen.

Die NCP engineering GmbH aus Nürnberg stellt die Liste in einem aktuellen Blog-Beitrag auf vpnhaus.com vor. Die zentrale These lautet: Kein einzelner Schutzmechanismus genügt. Erst das Zusammenspiel aus Verschlüsselung, starker Authentifizierung, Geräteprüfung und Segmentierung hält Angreifer zuverlässig fern.

Angriffsfläche: Homeoffice öffnet Angreifern neue Türen

Wie stark der Bedarf gewachsen ist, zeigen Zahlen des Statistischen Bundesamts: 2025 arbeiteten 24,6 Prozent der Erwerbstätigen zumindest gelegentlich im Homeoffice, während die Quote 2019 noch bei 12,9 Prozent lag. Bei Führungskräften sind es über 43 Prozent, bei Akademikern fast die Hälfte. Im Handwerk bleibt der Anteil mit 5,5 Prozent gering.

Jeder zusätzliche Zugang vergrößert die Fläche, die Angreifer abtasten. Der BSI-Lagebericht zählt Schwachstellen in VPN-Gateways zu den beliebten Einfallstoren. Private Geräte verschärfen das Problem, ebenso Passwörter, die Anwender für mehrere Dienste nutzen. Ein einziges Datenleck reicht dann schon für den Missbrauch.

Mehrstufiger Schutz: MFA und Geräteprüfung stoppen Eindringlinge

NCP empfiehlt deshalb eine Multi-Faktor-Authentifizierung für alle externen Zugänge, und zwar nicht nur für administrative Konten. Endpoint-Policy-Checks kontrollieren bei jeder Verbindung Betriebssystem, Virenschutz, Zertifikate und die Version des VPN-Clients. Weicht ein Wert ab, bleibt der Zugriff gesperrt.

Gelingt Angreifern dennoch der Einstieg, begrenzt eine Netzsegmentierung den Schaden. Dienstleister erhalten nur befristete, zweckgebundene Rechte, die nach Abschluss der Arbeiten automatisch erlöschen. Den ersten Schritt sieht NCP in einer Bestandsaufnahme: Oft tauchen dabei vergessene Testzugänge und alte Partnerkonten auf.

Wie lange Unternehmen Zugriffsprotokolle speichern dürfen, wann der Betriebsrat bei der Sitzungsüberwachung mitreden muss und wie sich nicht verwaltete Privatgeräte einbinden lassen, erläutert NCP im weiteren Verlauf des Blog-Beitrags. Dort finden Sie außerdem Hinweise zum organisatorischen Teil eines MFA-Roll-outs und die vollständige Checkliste mit allen zehn Punkten.