Gründungszuschuss ersetzt Überbrückungsgeld

Wer angesichts des Wegfalls des  Existenzgründerzuschusses nach dem Ich-AG-Modell  zum 30. Juni und dem Ende des Überbrückungsgeldes zum 31 Juli Bedenken hat, wie es mit den Gründungsabsichten weitergehen soll, kann sich auf dem Portal förderland über Alternativen informieren und auf den Fördernachfolger, den sogenannten Gründungszuschuss bauen.

Förderland weist darauf hin, dass mit dem Gründungszuschuss Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit zukünftig nur noch höchstens 15 Monate lang unterstützt werden. Die ersten neun Monate bestehe ein Rechtsanspruch auf Förderung in Höhe des monatlichen Arbeitslosengeldanspruchs. Zusätzlich erhalten die Existenzgründer laut Portalbetreiber eine Pauschale von 300 Euro. Im Anschluss erfolge eine Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit, die über eine Fortführung der Pauschalzahlungen für weitere sechs Monate entscheide.

Gefördert werde nur derjenige, der wirklich arbeitslos ist. Eine Förderung erfolge auch nur dann, wenn noch ein Mindestrechtsanspruch auf Arbeitslosengeld von drei Monaten gegeben ist. Um Mitnahmeeffekte zu verringern, werde der noch verbleibende Anspruch auf Arbeitslosengeld im Laufe der Förderung aufgebraucht. Vor Beginn der Förderung wird die Tragfähigkeit der Existenzgründung begutachtet. Bei Zweifeln an der Eignung des Antragstellers könne die Arbeitsagentur auf einer Teilnahme an Schulungen für Existenzgründer bestehen.

Wichtig: Arbeitnehmer, die ohne wichtigen Grund selbst die Kündigung einreichen, sind laut förderland für drei Monate gesperrt und erhalten in diesem Zeitraum (Karenzzeit) keine Förderung. Zudem wird auch die Dauer der Förderung um die Karenzzeit verkürzt. Weitere Informationen sind auf der Website des Portals zu finden. (ml)