Anfechtung eines Arbeitsvertrags: Wann Arbeitsverträge anfechtbar sind Wenn der Mitarbeiter bei der Bewerbung verschweigt, dass er gesundheitlich nicht zur Arbeit in der Lage ist, auf die er sich bewirbt. Dann kann das Unternehmen den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Allerdings, betont Sabine Wagner, darf man die Anfechtung nicht auf die lange Bank schieben.
Intranet: Wie ein Intranet die Arbeit erleichtert Wenn Mitarbeiter per Browser auf Formulare und Kontaktdaten zugreifen, sich über Prämienmodelle schlau machen oder Schutzklassen abfragen, dann können sie in der Regel besser arbeiten. Allerdings sollte ein Intranet anwenderfreundlich und aktuell bleiben.
E-Billing: Warum E-Rechnungen immer noch schwierig sind Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 hat die Anforderungen an elektronische Rechnungen rückwirkend zum 1. Juli 2011 deutlich gesenkt. Eigentlich scheint nun alles dafür zu sprechen, seine Rechnungen als PDF zu versenden. Doch die Wirklichkeit bei kleinen und mittleren Unternehmen sieht anders aus.
Kündigung minderjähriger Auszubildender in der Probezeit: Wer Azubis in der Probezeit kündigt Der hat keine Kündigungsfristen einzuhalten und keine Kündigungsgründe anzugeben. Es sollte also einfach genug sein. Schwierig wird es aber, wenn die Auszubildenden noch nicht volljährig sind. Dann muss das Schreiben nämlich an die gesetzlichen Vertreter gehen – und zwar fristgerecht.
Arbeitsstätte: Wer auf einmal auswärts tätig ist Dem hat der Bundesfinanzhof seine regelmäßige Arbeitsstätte weggeschnappt, als er den Begriff neu bestimmte: Neuerdings kann es nurmehr eine einzige geben – alles andere ist Auswärtseinsatz. Steuerlich betrachtet, sagt die Juristin Sabine Wagner, ist das nicht einmal von Nachteil.
Log-Management: Wenn sich Unbefugte im Unternehmen umsehen Das fällt auf, und der Sicherheitsbeauftragte packt den Spion garantiert am Kragen. Wenn Malware durch die Datenleitung späht, macht die Datenbank immerhin einen Eintrag im Protokoll. Nur bleibt der meistens unbeachtet. Ein vernünftiges Log-Management schlägt dagegen sofort Alarm.
Fehlerhafte Bestellung: Wer fehlerhafte Bestellungen akzeptiert Der muss als Lieferant damit rechnen, dass der Kunde hinterher nicht zahlt – und zwar zu Recht. Am besten ist es, rät Sabine Wagner, zum Telefon zu greifen und Widersprüche zwischen Angebot und Bestellung bei Preis oder Produktbezeichnung sofort zu klären. Und das Ergebnis gleich schriftlich zu fixieren.