AGG im Zivilrecht: Die AGG-Klauseln gelten auch für Webshops Seit dem Gleichbehandlungsgesetz starren Unternehmen wie gebannt auf Stellenausschreibungen und Bewerbergespräche. Aus dem Blick geriet dabei die Reichweite des Gesetzes. Es ist nämlich auch im Zivilrecht zuständig, z.B. im Online-Vertrieb. Hier ist wichtig: Die Fristen sind deutlich knapper.
Arbeitgeberpflichten bei Mobbing: Fachkräfte vor Schikanen schützen Tyrannisierung von Kollegen ist Gift für die Produktivität. Mobbing ist meist ein Indiz dafür, dass Arbeitsorganisation oder die genaue Aufgabenverteilung und Verantwortung unklar sind. In eindeutig geregelten Arbeitsstrukturen mit transparenter Kommunikation hat Mobbing weniger Chancen.
Befristetes Arbeitsverhältnis: Vertrag auf Zeit nur mit Sachgrund Unternehmer suchen oft händeringend Mitarbeiter – aber nicht immer für ewig. Als Lösung bietet sich ein befristeter Arbeitsvertrag an. Weil aber der Gesetzgeber argwöhnt, dass der gesetzliche Kündigungsschutz umgangen werden könnte, ist die Befristung einer der tückischsten Fallstricke.
Fachkräfte dank Kindertagesstätte: Betreuung bindet loyale Fachkräfte Frauen sind gefragt. Besonders dann, wenn es sich um Fachkräfte handelt, die kein Unternehmen gerne ziehen lässt, falls sich Nachwuchs eingestellt hat. Eine eigene Kindertagesstätte gibt da oft den Ausschlag und erhält dem Unternehmen die bewährte Mitarbeiterin.
Mobbing: Mobbing legt die Firma lahm Manche betreiben Mobbing als perfiden Sport, andere wollen lästige Konkurrenten loswerden. Egal, welches Motiv – Mobbing zerfrisst erst das Team, dann die Belegschaft und am Ende die Firma. Setzen Sie dem bösen Treiben rechtzeitig ein Ende! Lisa Reisch sagt, wie.
Fallstricke im Arbeitsvertrag, Teil 1: Fallstricke im Arbeitsvertrag vermeiden Arbeitsrecht ist immer Arbeitnehmerschutzrecht. Deshalb kann ein falscher Absatz in Arbeitsverträgen im Ernstfall vor dem Arbeitsgericht teuer zu stehen kommen. Nur ein juristisch wasserdichter Vertragstext verhindert unnötigen Ärger und Prozesse. Autorin Sabine Philipp sagt, warum.
Arbeitsschutzverordnung Lärm und Vibration: Rund um die neue Lärmschutzverordnung Lärm und Vibrationen vermindern nicht nur die Arbeitsleitung von Mitarbeitern, sondern schaden auch ihrer Gesundheit. Deshalb gilt seit dem 9. März 2007 die LärmVibrationsArbSchV, die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen.