Datenschutzerklärung: Wer eine saubere Datenschutzerklärung braucht

Jede Website und jede App, die personenbezogene Daten erhebt, muss auch offen darlegen, auf welche Weise sie diese Informationen nutzt. So unmissverständlich die TMG-Bestimmungen sind, so fahrlässig fehlerhaft ist oft die Privacy Policy gehalten. Dabei drohen bei Verstößen durchaus saftige Bußgelder.

Seitenaufruf zur Transparenz

Von Oliver Schonschek

Als Betreiber einer Website oder App müssen Sie die Nutzer umfassend informieren, was mit ihren personenbezogenen Daten geschehen soll. Zur Erfüllung dieser Informationspflichten dient die sogenannte Datenschutzerklärung oder Privacy Policy. Ein Fehler kann dabei schnell teuer kommen.

Wichtig: Diese Übersicht dient lediglich der Orientierung und ersetzt keinesfalls die fach­männische Beratung durch Rechts­experten. Die Inhalte wurden sorg­fältig recherchiert, dennoch sind Ab­weichungen vom tat­sächlichen Sach­verhalt nicht auszuschließen.
Bitte beachten Sie: Die nationalen Datenschutzgesetze in der EU, also auch das BDSG, wurden zum 25. Mai 2018 durch die Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung ersetzt.

Gerade in Deutschland sind die Internet-Nutzer kritisch, wenn es um die Verwendung ihrer Daten geht – jedenfalls dann, wenn sie dazu in Umfragen interviewt werden. 93 % der Onliner zeigten sich in einer BITKOM-Umfrage überzeugt, dass Datenschutz in Zukunft noch wichtiger wird; 81 % hätten gerne mehr Mitspracherecht, was mit ihren Daten im Internet geschieht, wie eine Umfrage von Avira zeigt.

Betrachtet man aber, wie viele Nutzer sich tatsächlich über die Verwendung ihrer Daten im Internet informieren, wird man ernüchtert auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt. Feststellen lässt sich das aktive Interesse z.B. durch eine (natürlich anonymisierte) Web-Analyse, wie oft die Webseite mit der Datenschutzerklärung des Internet-Auftritts geöffnet wird. Eigentlich müsste es „wie selten“ heißen.

Informierte Einwilligung

Wer jetzt glaubt, dass er sich deshalb gar nicht mit dem Thema Datenschutzerklärung beschäftigen müsste, der irrt. Jede Webseite, aber auch jede App, mit der personenbezogene Daten erhoben werden, muss eine Datenschutzerklärung haben. Ableiten lässt sich diese Pflicht aus § 13 Telemediengesetz (TMG). Ziel der Datenschutzerklärung ist es, dass die Nutzer der Verwendung ihrer Daten informiert zustimmen; Juristen sprechen hier von der informierten Einwilligung.

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Erklärung ohne Lücken

Welche Inhalte eine Datenschutzerklärung konkret haben sollte, entnimmt man am einfachsten den zahlreichen Beispielen, die es im Internet gibt (etwa das Vorbild des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit oder die Hinweise des MittelstandsWiki). Dabei sollten Sie aber nicht vergessen, dass Sie eine fremde Datenschutzerklärung nicht einfach übernehmen dürfen, sondern eine individuelle Fassung brauchen, die die Datennutzung in Ihrem Unternehmen beschreibt.

Sie müssen den entsprechenden Link auch gut sichtbar anbringen und die Datenschutzerklärung in lesbarer Form anbieten. Gerade bei mobilen Apps findet man kaum lesbare Erklärungen.

Zudem sind viele Datenschutzerklärungen unvollständig. Vergessen werden gerade Bereiche wie

Ein weiteres Problem ist die Aktualität: Viele Unternehmen kümmern sich nur einmal darum und vergessen dann, eventuell notwendige Änderungen vorzunehmen (z.B. wegen des Einfügens eines Gefällt-mir-Buttons auf der Webseite).

Fazit: Vertrauen macht Online-Umsatz

Informiert eine Website oder App die Nutzer nicht vollständig, kann die zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz z.B. empfindliche Bußgelder nach § 43 TMG verhängen. Doch nicht nur dieses Risiko sollte Sie dazu bewegen, Arbeit in Ihre Privacy Policy zu stecken: Guter Datenschutz ist mittlerweile ein positives Verkaufsargument, das sich im Marketing hilfreich verwenden lässt. Immerhin zählen 75 % der Verbraucher einen nachvollziehbaren Datenschutz zu den wichtigen Kriterien für das Vertrauen in einen Anbieter – und genau für diese Transparenz im Datenschutz sorgt Ihre Datenschutzerklärung.

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Oliver Schonschek bewertet als News Analyst auf MittelstandsWiki.de aktuelle Vorfälle und Entwicklungen. Der Fokus liegt auf den wirtschaftlichen Aspekten von Datenschutz und IT-Sicherheit aus dem Blickwinkel des Mittelstands. Er ist Herausgeber und Fachautor zahlreicher Fachpublikationen, insbesondere in seinem Spezialgebiet Datenschutz und Datensicherheit.


Oliver Schonschek, Tel.: 02603-936116, www.schonschek.de

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