Softwareversicherung

Bits und Bytes sind viel zu kostbar

Von Anette Stein

Viele Unternehmen legen Wert auf eine gute Hardware und schließen für die kostspielige Ausstattung eine Elektronikversicherung ab. Häufig vernachlässigen sie jedoch die Absicherung der Software. Möchten sich Betriebe vor den Kosten schützen, die durch den Verlust oder die Veränderung von Programmen oder Daten entstehen, müssen sie eine Softwareversicherung abschließen.

Hintergrund

Eine Softwareversicherung ergänzt die Elektronik- und Datenträgerversicherung. Über die Elektronikversicherung sind Daten nämlich nur insoweit versichert, als sie für die Grundfunktion des versicherten Gerätes notwendig sind. Die Datenträgerversicherung wiederum springt ein, wenn die Informationen infolge eines Sachschadens am Datenträger oder an der Anlage unlesbar werden und nicht weiter verarbeitet werden können. Sollen jedoch auch noch andere Risiken mit abgesichert werden, so ist dies nur über die Softwareversicherung möglich. Geregelt ist die Softwareversicherung über eine Klausel zu den Allgemeinen Bedingungen für die Elektronik-Versicherung (ABE).

Umfang

Wichtig ist eine Softwareversicherung für Unternehmen, bei denen beispielsweise folgende Lösungen eine tragende Rolle spielen:

  • EDV-Branchenlösungen für Handwerksbetriebe,
  • umfangreiche Aktenverwaltungen (z.B. Steuerberater, Anwälte etc.),
  • Datenbanken (z.B. Medienunternehmen, Lagerverwaltungen),
  • Planungs- und Grafikprogramme (z.B. Unternehmensberatungen, Werbeagenturen etc.),
  • Architektursoftware.

In der Softwareversicherung sind abgesichert:

  • Daten z.B. aus Dateien oder Datenbanken;
  • Programme (Standardprogramme ebenso wie individuell konzipierte Lösungen);
  • Datenträger, auf denen die versicherten Daten und Programme gespeichert sind, sofern diese Datenträger ihrer Bestimmung nach auswechselbar sind, z.B. Magnetwechselplatten, Magnetbänder, optische Datenträger, Disketten.

Schadenfälle und Leistungen

Das Versicherungsunternehmen leistet Entschädigung, wenn Daten oder Programme durch einen ersatzpflichtigen Schaden

  • an dem Datenträger, auf dem sie gespeichert waren, oder
  • an der EDV-Anlage, durch sie verarbeitet wurden,

nachteilig verändert oder verloren gegangen sind.

Darüber hinaus werden auch Kosten aus Schäden ersetzt, die durch folgende Vorkommnisse entstanden sind:

  • Bedienungsfehler (z.B. falscher Einsatz von Datenträgern, falsche Befehlseingabe),
  • Diebstahl,
  • Sabotage (vorsätzliche Programm- oder Datenänderungen durch Dritte in schädigender Absicht),
  • Über- bzw. Unterspannung einschließlich Blitzeinwirkung,

elektrostatische Aufladung, elektromagnetische Störung sowie

  • höhere Gewalt.

Nicht versichert sind über die Softwareversicherung natürlich Daten und Programme, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist, sowie Anwendung, die gar nicht betriebsfertig bzw. lauffähig sind oder sich im Arbeitsspeicher der Zentraleinheit befinden.
Auch leistet der Versicherer keine Entschädigung, wenn versicherte Daten oder Programme durch Dateien oder Programme mit Schadfunktionen (Malware wie Computerviren, Würmer oder Trojaner) verändert wurden oder verloren gegangen sind.

Einer traut sich
Schäden durch Malware sind aus der Softwareversicherung grundsätzlich ausgeschlossen. Es gibt jedoch bereits einen Versicherer auf dem Markt, der im Rahmen einer Erweiterten Softwareversicherung für IT-Dienstleister Schäden durch Malware wieder einschließt. Das Angebot der Vereinigten Hannoverschen Versicherung a.G. (VHV) greift jedoch nur dann, wenn es sich bei der Malware um Programme und Dateien mit Schadenfunktionen handelt, deren schädigende Wirkungen sich ausschließlich und „zielgerichtet“ auf den Versicherungsnehmer auswirken.

Im Schadenfall ersetzt der Versicherer die Kosten für die Wiederbeschaffung der Programme bzw. die Wiedereingabe der Daten. Voraussetzung dafür ist jedoch immer, dass die bedingungsgemäße oder vertraglich geforderte Datensicherung vorgenommen wurde. Andernfalls kann es sein, dass der Versicherer die Ersatzleistung erheblich einschränkt oder ganz verweigert.

Fazit: Summe nach Aufwand kalkulieren

In der Praxis steigt der Gebrauchswert einer Software, beispielsweise einer Datenbank, mit jeder Eingabe Informationen; gleichzeitig wird der gesamte Betrieb täglich mehr davon abhängig, dass das EDV-System auch funktioniert. Kommt es dann zum Schadensfall, kann die Wiederherstellung der Daten ein Unternehmen um vieles mehr kosten als der ursächliche Defekt an der Hardware. Da eine Datenrekonstruktion extrem zeitaufwändig und somit teuer ist, empfiehlt es sich, eine ausreichend großzügigeVersicherungssumme zu vereinbaren. Die Höhe hängt von den Datenmengen ab und wird in Zusammenarbeit mit dem Versicherer ermittelt.

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