Unechte Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags

Offiziell soll ein Drittel der Mehrwertsteuererhöhung für die Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung verwendet werden. Das aber ist eine Milchmädchenrechnung, wie eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) zeigt, denn gleichzeitig werden die steuerfinanzierten Zuschüsse für die Renten- und Krankenversicherung in nahezu gleicher Höhe gekürzt. Damit verteilen sich die Zuwendungen nur anders. Eine Simulationsstudie des IAB ergab zudem, dass die Mehrwertsteuererhöhung binnen drei Jahren knapp 190.000 Arbeitsplätze kosten wird.

Die positive Beschäftigungsentwicklung werde dadurch 2007 deutlich gebremst. Würden die Mittel aus der Mehrwertsteuererhöhung stattdessen dafür verwendet, die Sozialversicherungsbeiträge zu senken, wäre nach drei Jahren mit einem zusätzlichen Beschäftigungseffekt von 180.000 Personen zu rechnen, so die Nürnberger Arbeitsmarktforscher (siehe Grafik). Langfristig wirke sich ihrer Meinung nach aber auch ein verringerter Schuldenstand positiv auf den Arbeitsmarkt aus. Die IAB-Studie kann im Internet abgerufen werden. (idw/ml)