Umlaut-Domains förden Pishing

Die  seit rund einem Jahr verfügbaren Domains mit länderspezifischen Sonderzeichen hebeln sichere  Internet-Verbindungen aus. Besonders beliebt bei Datendieben sind unter anderem  URLs, die das kyrillische „a“ enthalten, berichtet die Computerzeitschrift PC Professionell. Der Buchstabe gleicht exakt  dem lateinischen „a“; der Unterschied ist nicht zu erkennen. Auf der Seite  www.onlinebanking.com beispielsweise  kann das fatale Folgen haben. Anwender haben kaum eine Chance zu  durchschauen, ob sie tatsächlich auf ihrer Banking-Seite sind oder unbemerkt auf  eine Phishing-Seite gelotst wurden und dort PINs, Nutzerdaten oder  Kreditkarten-Informationen eingeben.
Theoretisch  könnte sogar die Adresse der internationalen Domain-Vergabestelle ICANN  (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers, www.icann.com)  zweimal registriert werden – einmal korrekt mit lateinischem, einmal gefälscht  mit kyrillischem »a«.

Der Trick funktioniert mit fast allen gängigen  Internet-Browsern und auch mit vermeintlich SSL-gesicherten Seiten. Während die ICANN mit Arbeitskreisen auf das  Problem reagiert und sich »besorgt zeigt«, haben Firefox-Entwickler gleich  durchgegriffen: Ab Version 1.0.1 ist die Umlaut-Unterstützung standardmäßig  ausgeschaltet. Wer darauf nicht verzichten kann, sollte das Plug-in IDN  Info (4t2.cc/mozilla/idn) installieren: Dieses warnt, wenn URLs  Sonderzeichen enthalten. Nutzer des Internet Explorer sind ausnahmsweise fein  raus: Ohne aufwändige Zusatz-Installation unterstützt der Microsoft-Browser  ohnehin keine Domains mit länderspezifischenSonderzeichen (Quelle: PC Professionell, 05/2005).

Zombies versenden Spam

Virenschreiber und Spam-Versender machen immer öfter gemeinsame Sache. Fast 15 Prozent aller Mails kommen mit Schädlingen im Gepäck, die sich unbemerkt auf dem PC installieren und ihn zu einem so genannten Zombie machen, schreibt das Multimediamagazin „AVDC“.  Willenlos und ohne Absicht des Besitzers verschicken sie dann ihrerseits Spam-Botschaften. Nach aktuellen Schätzungen vegetiert bereits über eine Million Computer in aller Welt als Zombie dahin. Das größte Netzwerk unter
fremder Kontrolle soll rund 50 000 Rechner umfassen (Quelle: AVDC, 06/2005).

Wurm löscht MP3-Files

Ein neuer Internet-Wurm hat es derzeit speziell auf MP3-Dateien abgesehen: W32/Nopir.B verbreitet sich  seit kurzem in vielen Peer-to-Peer-Tauschbörsen wie  eDonkey oder MP3-World, berichtet die Computerzeitschrift  PC Professionell. Demnach tarnt sich Nopir als Modul zum  Cracken, also dem illegalen Freischalten, eines  verbreiteten DVD-Kopier-Tools. Hat die Malware nach ihrem Download und  der Installation das System infiziert, werden auf dem  Monitor ein Anti-Raubkopie-Screen gezeigt sowie die Systemsteuerung und der Task-Manager  gesperrt. Derart  vor einem Zugriff geschützt, beginnt Nopir mit seiner eigentlichen Arbeit: Er sucht auf Festplatten nach Dateien mit den  Endungen MP3 und COM und löscht diese.
Die meisten Antivirus-Software-Hersteller haben ihre DAT-Files bereits aktualisiert – ein Update des eingesetzten Viren-Scanner ist also dringend nötig. Der beste Schutz gegen Nopir ist jedoch der Verzicht auf das illegale Downloaden von Crack-Tools und urheberrechtlich geschützten Dateien (Quelle: http://weblog.pc-professionell.de).

Buffalo bringt 1 Terrabyte Speicher

Die Terrastation von Buffalo wiegt nur 7,1 Kilogramm. Der Netzwerkspeicher ist bis zu 1 GBit/s schnell und bietet ein ganzes Terabyte Platz. Es hat außerdem vier USB-2.0-Anschlüsse, beispielsweise für externe Festplatten, und soll obendrein sehr leise sein. Drucker können aus dem ganzen Netz angesprochen werden. Bis zu zwei USB-TV-Tuner dürfen Videostreams parallel direkt auf die TeraStation speichern (Quelle: AVDC, 06/2005). Preis: 899 €

Computer-Schädlinge greifen gemeinsam an

Etwa jeder fünfte Rechner (19 Prozent) weltweit ist mit digitalen Schädlingen wie Viren infiziert, berichtet die Computerzeitschrift PC Professionell unter Berufung auf amerikanische Studien. Experten erwarten bis Ende des Jahres eine besonders starke
Zunahme der sogenannten “Blended Threats”. Hinter diesen “gemischten Bedrohungen” verbergen sich multiple statt wie bisher singulärer Angriffe. Das heißt: Würmer, Viren und Trojaner greifen kombiniert an, beinhalten vielfache Verbreitungs- und Schadensfunktionen und nutzen neue Sicherheitslücken aus.
Beispiel: Ein Wurm nutzt eine Sicherheitslücke auf dem PC und verbreitet einen Virus, der Virus lädt den Trojaner nach, der Trojaner öffnet dann eine Hintertür für einen neuen Wurm usw. Der Rechner wird ausspioniert und dann dadurch fremdgesteuert.
So werden neue Attacken gegen andere PCs gefahren, ohne dass der Besitzer etwas davon merkt.

Derzeit beträgt die Zeit zwischen dem Auftauchen einer Sicherheitslücke, egal ob in Betriebssystemen, Browser oder Standardapplikationen, und dem ersten Missbrauch (Exploit) knapp sechs Tage. Aber die Zeit, die dem Anwender bleibt, um die Lücken zu schließen, wird immer kürzer. Es ist bereits von Zero-Day-Exploits die Rede: Binnen Sekunden schießt bösartiger Code durch die weltweiten Datennetze, für den es noch keinen Patch gibt – wie im Fall von Mydoom AH.

Experten werden darum nicht müde, immer wieder die gleichlautende Empfehlung abzugeben: Der Rechner sollte auf dem aktuellsten Stand sein – sowohl bei Sicherheitssoftware wie Firewall und Virenschutz als auch beim Betriebssystem
mit allen kompletten Patches (Quelle: PC Professionell, Sonderheft 03/2005).

Vorsicht bei zweifelhaften Downloadangeboten

Dubiose Anbieter versprechen Kinofilme, Spiele und Musik in unendlicher Menge zum Download. Hinter solch zweifelhaften Angeboten steckt aber oft nichts anderes als ein teurer Zugang zu einem der ältesten Dienste im Internet, den Newsgroups, warnt die Computerzeitschrift PC Professionell. Älter als das heute bekannte WWW und ursprünglich als Diskussionsforum für Themen aller Art gedacht, entwickelte sich der auch Usenet genannte Teil des Netzes schnell zum Tauschforum für Dateien aller Art.

Während Gratis-Newsgroups-Anbieter wie Google lediglich die textbasierten Nachrichten liefern, öffnen Firmen wie “Usenext” ihren Kunden ein Tor zu den begehrten Dateianhängen (Binaries) – und werben auch damit. “Usenext” spielt bei seinem Firmennamen offensichtlich mit der Nähe zur offiziellen Bezeichnung des Netz-Dienstes und versucht, durch Ausschnitte aus Presseartikeln seriös zu erscheinen. Die ohne Erlaubnis der Verlage verwendeten Testberichte haben freilich nichts mit dem Anbieter zu tun, sondern beschreiben lediglich das Usenet an sich. Vollends ins Zwielicht gleitet “Usenext” aufgrund seines Schnupperangebots ab. Zwei Wochen lang können Interessenten den Dienst für nur einen Euro nutzen. Wer in diesem Zeitraum nicht kündigt, hat ein Jahresabo für 95 Euro am Hals. Zwar macht ein Hinweis bei der Registrierung darauf aufmerksam, aber Anwälte warnen: “Bei dieser Klausel handelt es sich um eine so genannte fingierte Erklärung, die dem Kunden abgerungen wird”. Zudem fehlt der Hinweis auf eine Widerrufsfrist. Da die Kündigung nur per E-Mail möglich ist, können Nutzer nur schwer belegen, dass ihre Mail die Firma tatsächlich erreicht hat (Quelle: PC Professionell, Ausgabe 05/2005.

Google durchsucht den Arbeitsplatz

Ab sofort steht die finale Vollversion von Googles Desktop-Suche kostenlos zum Download bereit. Das aktuelle Release unterstützt den Internet Explorer wie auch den Firefox- und den Netscape-Browser,berichtet die Computerzeitschrift PC Professionell.

Google Desktop Search sucht in und nach Dokumenten, die mit Outlook, Excel, Powerpoint oder Adobe Acrobat (PDF) erstellt wurden. Auch nach MP3s, Bildern, Videos und Nachrichten des AOL-Instant-Messengers forscht die lokale Suchmaschine. Mit Plug-ins lässt sich die Suchfunktion auch auf Omnipage-Dokumente und Trillian-Messages ausweiten. Probleme mit dem Datenschutz soll es nicht mehr geben: Die Entwickler verzichteten auf die Funktion, etwa Passwort-verschlüsselte Office-Dateien zu indexieren. Auch geschützte Websites tauchen in Suchergebnissen nicht mehr auf. Seit kurzem ist das Tool auch in einer deutschen
Beta-Version erhältlich (Quelle: PC Professionell, 05/2005.

„Deutschland ist ein Entwicklungsland“

München – Der Wettbewerb bei der Telekommunikation wird in Deutschland massiv behindert, so sei beispielsweise ohne Festnetzanschluss kein Internetzugang möglich, kritisiert Thilo Salmon, Geschäftsführer von Indigo Networks. Dadurch müssten Bundesbürger weiter Monat für Monat die Grundgebühr für ihren herkömmlichen Festnetzanschluss bezahlen, obwohl sie längst nur noch via Internet telefonierten, so Salmon im Interview des Computermagazins „AVDC“. Unter der Marke Sipgate bietet sein Unternehmen grundgebührfreie VoIP-Anschlüsse für Privatanwender an.

Schuld an der Situation ist nach Salmons Auffassung die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation, die entsprechende Technologien nicht fördere. „Negativbeispiel ist aktuell die Situation im DSL- und Kabel-Internet-Markt – Deutschland ist hier Entwicklungsland.“ Andererseits stemmten sich auch die großen Netz-Betreiber gegen eine schnelle Verbreitung von VoIP. So prognostiziere allein die Deutsche Telekom einen Umsatzrückgang im Festnetz in den nächsten zehn Jahren von 14 auf 6 Milliarden Euro.

Telefongespräche über das Internet senkten nicht nur dauerhaft die Telefonkosten, außerdem erhielten Kunden kostenlose Mehrwertdienste, die das Festnetz nicht biete, monierte Salmon weiter. Dazu gehörten beispielsweise Anruflisten, kostenlose interne Gespräche, die Rechnungseinsicht in Echtzeit sowie kostenlose Voice-Mail (Quelle: AVDC 06/05).

Private Computer rechnen für die Wissenschaft

München – Besonders im diesjährigen Einsteinjahr machen weltweite Forschungsprojekte von sich reden, bei denen Anwender sich in den Dienst der Wissenschaft stellen, berichtet das Computermagazin „AVDC“. Moderne Heim-Computer sind so leistungsstark, dass sogar beim konstanten Arbeiten in Office-Anwendungen oder beim aktiven Surfen im Web bis zu 95 Prozent der Ressourcen des PCs brachliegen. Diese freie Rechenleistung widmen Kenner dem so genannten „Distributed Computing“ (DC). Die Kapazitäten verhelfen kleinen Forscherteams und sparsam ausgestatteten Instituten zu einer Power, die normalerweise nur durch die Nutzung modernster und unbezahlbar teurer Rechenzentren erreichbar wäre.

Das DC-Projekt „Einstein@Home“ versucht sich nun am Nachweis der von Einstein in der Relativitätstheorie vorausgesagten Gravitationswellen. Rotierende Neutronensterne sollen sie verursachen. Einstein postulierte das Konzept einer »Raumzeit«, einer Verquickung von Raum und Zeit, die sich bei großen Massen wie Sonnen und Planeten krümmt. Gravitationswellen sollen seiner Theorie zufolge Verwerfungen der Raumzeit sein, die sich mit Lichtgeschwindigkeit fortbewegen. Deutsche und amerikanische Forscher bemühen sich nun mit riesigen, unterirdischen Messkomplexen, Anzeichen dieser Verwerfungen aufzuspüren. Die erfassten Rohdaten werden als winzige Datenpäckchen in die ganze Welt verteilt, von der Client-Software berechnet und wieder zurückgeschickt.

Das ist das Prinzip des DC: Viele User beackern kleinste Parzellen des gleichen großen Feldes. „Einstein@Home“ nutzt zu diesem Zweck eine Schnittstelle für verschiedenste DC-Projekte (http://www.boinc.de/einstein.htm) Mitmachen ist nicht schwer: Einfach den Client herunterladen, installieren und „Einstein@Home“ auswählen (Quelle: AVDC 06/05).

Jobverlust dank Spaßmails

Eine gelegentliche Spaß-E-Mail an die Kollegen weiterzuleiten, kann den Job kosten. Dies gilt auch dann, wenn die harmlose Mail eigentlich zur Auflockerung des Betriebsklimas gedacht war, warnt die Computerzeitschrift PC Professionell. Entscheidend ist die private Inter- und Intranet-Nutzung am Arbeitsplatz. Grundsätzlich gilt: Enthält der Arbeitsvertrag keine Regelung und gibt es auch keine generelle Zustimmung im Unternehmen, ist es nicht erlaubt, das Internet und Intranet – wie auch das Telefon – privat zu nutzen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, ausdrücklich ein Verbot zu erlassen. Ob ein Verstoß des Arbeitnehmers zum Rauswurf führen kann, hängt von Art und Umfang der privaten Nutzung ab. In aller Regel muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter allerdings zuvor abgemahnt haben.

Doch selbst wenn E-Mails am Arbeitsplatz privat empfangen und versendet werden dürfen, sind dem Humor Grenzen gesetzt. Schluss mit lustig ist bei E-Mails, in denen der Chef oder Kollegen beleidigt werden sowie anstößige pornografische oder strafbare Inhalte verbreitet werden. Schon das Herunterladen pornografischer Daten kann nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Düsseldorf eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Einen sofortigen Rausschmiss wegen Weiterleitung von E-Mails hat auch das Landesarbeitsgericht Köln bestätigt. In diesem Fall hatte der Mitarbeiter rassistische Witze Kollegen zugespielt. Dem Gekündigten half auch nicht, dass es sich um fremde Inhalte handelte. Das bloße Verbreiten derartiger Daten stelle einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Pflichten eines Arbeitnehmers dar, so die Richter. Neben der Kündigung drohen auch Ersatzansprüche des Arbeitgebers. Wird mit der Spaß-E-Mail ein Virus verbreitet, haftet der Beschäftigte für die entstandenen Schäden (Quelle: PC Professionell, 05/2005).

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