Aktionsgemeinschaft erwägt Verfassungsklage

Wie MittelstandsBlog.de bereits meldete, gilt ab dem 1. Januar dieses Jahres die neue Regelung, dass Sozialversicherungsbeiträge von den Firmen bereits drei Bankarbeitstage vor dem Ende des laufenden Monats an die Sozialkassen abgeführt werden müssen. Die Aktionsgemeinschaft Wirtschaftlicher Mittelstand (AWM) erwägt nun, gegen die neue Regelung vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Während die Sozialkassen durch die vorgezogene Abführungspflicht einmalig eine wünschenswerte Mehreinnahme in Milliardenhöhe erzielen, entstehen den Firmen in Zukunft Monat für Monat Mehrkosten durch den erhöhten Verwaltungsaufwand und das Vorstrecken der Abgabe, denn die zugrunde liegenden Rechnungen werden gerade von KMU-Kunden frühestens im Laufe des darauf folgenden Monats beglichen. Hinzu komme, so die Aktionsgemeinschaft, dass Firmen die Sozialbeiträge im Voraus schätzen und zahlen und am Ende des Monats mit den tatsächlich überwiesenen Löhnen abgleichen müssen. „Ein bürokratischer Mehraufwand von bis zu 70 Prozent“, schätzt Werner Küsters, Präsident der Aktionsgemeinschaft. „Das ab Januar geltende Gesetz verstößt gegen Artikel 14 GG. Das nehmen wir nicht widerstandslos hin.“ Man prüfe deshalb, ob eine Verfassungsklage möglich sei. (ml)