Entlastungsgesetz für den Mittelstand ist beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat gestern das sogenannte Mittelstandsentlastungsgesetz beschlossen. Ab dem 1. Januar 2007 wird die steuerliche Buchführungspflichtgrenze auf 500.000 Euro Umsatz angehoben (bisher 350.000 Euro).

Die Statistikpflicht im Produzierenden Gewerbe wird reduziert. Es werden künftig nur noch Unternehmen mit mindestens 50 statt bisher 20 Beschäftigten erfasst. Wer unter der Grenze liegt, muss nur einmal im Jahr eine ausführliche Statistik erstellen.

Einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen nur noch Unternehmen, in denen mindestens zehn (statt bisher fünf) Mitarbeiter Personendaten verarbeiten.

Im nächsten Schritt wird der Bundesrat am 7. Juli abschließend über das Gesetz beraten und aller Voraussicht nach zustimmen. Bis 2009 sollen dann weitere mittelstandsfreundliche Entlastungen folgen. Schon ab 1. Juli wird die Grenze bei der Umsatzbesteuerung (Ist-Besteuerung) in den alten Bundesländern von 125.000 Euro auf 250.000 Euro verdoppelt. Das verschafft KMUs bessere Liquidität, denn Unternehmen mit einem Gesamtumsatz bis zu 250.000 Euro müssen künftig die Umsatzsteuer erst abführen, wenn ihre Rechnungen bezahlt sind. In den neuen Bundesländern besteht zur Förderung der Wirtschaft bereits eine Umsatzgrenze von 500.000 Euro. Diese Regelung wird bis 2009 verlängert.

Zum 01.01.2007 ist außerdem eine Reform der Lohnsteuerstatistik geplant. Damit soll sich der Erhebungsaufwand für die Unternehmen spürbar verringern. Weitere Erleichterungen sind geplant. Ein ausführlicher Maßnahmekatalog (PDF) steht als Download zur Verfügung. (ml) ENGLISH