Änderungspläne des Kündigungsschutzes sind unzureichend

Die Wirtschaftsverbände BDA, BDI, DIHK, HDE und ZDH gaben am Freitag in einer gemeinsamen Erklärung ihren Standpunkt zu den Änderungsplänen der Bundesregierung bekannt. Die Position der Wirtschaft: Nur eine über den Status Quo hinausgehende Flexibilisierung und grundlegende Vereinfachung des Arbeitsrechtes könne den zusätzlichen Schub auf dem Arbeitsmarkt bringen.

Ein alleiniger Tausch von sachgrundloser Befristung gegen Einführung einer neuen Wartezeitoption sei dazu ungeeignet. Ob die Einführung einer neuen Wartezeitoption vorteilhaft wäre, hänge u. a. davon ab, ob innerhalb der 24-monatigen Wartezeit eine vollständige Befreiung vom Kündigungsschutz einschließlich Sonderkündigungsschutz gewährleistet wäre. Die Verbände plädieren dafür, das Instrument der sachgrundlosen Befristung weiterzuentwickeln.

Die einfachste und konsequenteste Lösung wäre ihrer Meinung nach die Heraufsetzung des Schwellenwertes im Kündigungsschutzgesetz auf mindestens 20 Mitarbeiter. Wenn die Koalition hierzu nicht die Kraft fände, sollten zumindest die sachgrundlosen Befristungen ausgebaut werden. In diesem Zusammenhang wäre es geradezu unverständlich, wenn die große Koalition nicht imstande wäre, das umzusetzen, was SPD und Union bereits auf dem Jobgipfel im Frühjahr 2005 vereinbart hatten. Danach würde eine Vorbeschäftigung beim selben Arbeitgeber eine Befristung ohne sachlichen Grund nicht mehr generell ausschließen. Um "Kettenarbeitsverträge" auszuschließen, reiche es aus, das Vorbeschäftigungsverbot auf die letzten sechs Monate zu begrenzen. (ZDH/ml)