Neue Regeln für Absetzbarkeit von Arbeitszimmern

Beruflich genutzte Arbeitszimmer sind steuerlich absetzbar. Schon bisher zog das Finanzamt der Absetzbarkeit jedoch enge Grenzen. Nun werden die Voraussetzungen zum Jahreswechsel noch einmal verschärft. Diplom-Finanzwirt Karsten Schmidt ist Steuerberater in Berlin-Wilmersdorf und erläutert die wichtigsten Rahmenbedingungen und Änderungen. (ml)