Beruflich genutzte Arbeitszimmer sind steuerlich absetzbar. Schon bisher zog das Finanzamt der Absetzbarkeit jedoch enge Grenzen. Nun werden die Voraussetzungen zum Jahreswechsel noch einmal verschärft.

Neue Regeln für Absetzbarkeit von Arbeitszimmern
Diplom-Finanzwirt Karsten Schmidt ist Steuerberater in Berlin-Wilmersdorf und erläutert die wichtigsten Rahmenbedingungen und Änderungen. (ml)