Selbstständige sollten Abschluss einer Rürup-Rente prüfen

Das Finanzberatungsunternehmen Plansecur rät Selbstständigen, die keine private Altersvorsorge in Form einer Rürup-Rente besitzen, sich noch unbedingt 2006 über dieses Thema informieren zu lassen. Grund ist die Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2007, in dem die so genannte Günstigerprüfung neu geregelt werde. Diese Änderung sei voraussichtlich rückwirkend vom 1. Januar 2006 an gültig.

Da kaum Zweifel bestünden, dass die Gesetzesänderung in dieser Form verabschiedet werde, sollten Selbstständige noch in diesem Jahr handeln, meint Plansecur-Geschäftsführer Johannes Sczepan. Mit der geplanten Änderung werde sichergestellt, dass die Beiträge für eine Rürup-Rente auch schon 2006  – und zwar zu etwa zwei Dritteln – steuerlich geltend gemacht werden könnten.

Mit der Neuregelung der Günstigerprüfung novelliert der Gesetzgeber das Einkommensteuergesetz. Derzeit prüft das Finanzamt, ob die Steuerregelungen, die bis Ende 2004 vor Einführung des Alterseinkünftegesetzes galten, vorteilhafter für den Steuerpflichtigen als die derzeit geltenden sind – die so genannte Günstigerprüfung. Dies ist vor allem bei Selbstständigen, die keinem berufsständischen Versorgungswerk angehören, häufig der Fall. Die bisherige Ausgestaltung der Günstigerprüfung hatte aber auch Nachteile: In bestimmten Fällen führte sie dazu, dass die Beiträge für eine Rürup-Rente steuerlich ungefördert blieben. Dies hatte der Gesetzgeber aber nicht vorgesehen. Deshalb soll die Günstigerprüfung im Jahressteuergesetz 2007 verändert werden.

Mit der Rürup-Rente fördert der Staat die private Altersvorsorge. Als Anreiz dienen keine Zulagen, sondern Steuervorteile. Dies gilt auch für Einmalzahlungen. Damit steht die Rürup-Rente grundsätzlich allen Steuerpflichtigen offen. Allerdings stellen Selbstständige die größte Zielgruppe dar, da sie in der Regel keinen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung oder eine Riester-Förderung haben. Bis zu 20.000 Euro pro Person und Jahr können steuerwirksam in eine Rürup-Rente eingezahlt werden. 2006 ist ein Anteil von maximal 12.400 Euro absetzbar – sofern das Gesetz wie geplant verabschiedet wird. (Plansecur/ml)