2. Mittelstandsentlastungsgesetz erhielt Zustimmung

Als erstes Gesetz überhaupt hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie dem Nationalen Normenkontrollrat den Entwurf des „Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft“ vorgelegt. Mit dem Gesetz, so Parlamentarischer Staatssekretär Hartmut Schauerte, sei eine Bürokratiekostenentlastung in Höhe von mindestens 16,7 Millionen Euro für die Unternehmen und mindestens 5 Millionen Euro für die Verwaltung verbunden.

Der Gesetzentwurf, der Ende Januar 2007 im Bundeskabinett verabschiedet werden wird, beinhaltet zahlreiche Maßnahmen zur Bürokratieentlastung, mit denen im Kern vor allem klein- und mittelständische Unternehmen sowie Existenzgründer in den Bereichen Statistik, Buchführung, Sozialversicherungs-, Gewerbe-, Preis- sowie Straßenverkehrsrecht entlastet werden sollen. Zugleich wird die Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur weiter verbessert.

Nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien sind die Ministerien schon seit dem 1. Dezember 2006 verpflichtet, bei neuen Gesetzesvorhaben eine ex ante Schätzung (Schätzung vor einer Maßnahme unter den bis dahin bekannten Fakten) der Bürokratiekosten für die Wirtschaft, Bürger und Verwaltung vorzunehmen und diese gegenüber dem Nationalen Normenkontrollrat nachvollziehbar darzustellen. (BMWi/ml)