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AGG nützt Abzockern und schadet Schutzbedürftigen

Die Kritik am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) will nicht verstummen. Kein Wunder, denn die Befürchtungen der Kritiker scheinen sich zu bewahrheiten. Selbst das wohlgeneigte Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ berichtet von Missbrauchsfällen, in denen Abzocker die Stellenangebote nach unglücklich formulierten Stellenanzeigen durchsuchen, um betroffene Unternehmen auf Schadenersatz zu verklagen.

Gesetzgeberisches Ziel war die Schaffung von Chancengleichheit und der Abbau von Benachteiligungen am Arbeitsmarkt. Auf der Verliererseite finden sich aber sogar aus Sicht des Spiegels ausgerechnet jene, zu deren Schutz dieses Gesetz erdacht wurde. Das Risiko, sich eine Klage wegen Diskriminierung einzuhandeln, führe bei manchen Personalchefs dazu, bereits im Vorfeld behinderte Bewerber auszusortieren.

„Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gibt dem Arbeitgeber umfangreiche Dokumentations- und Organisationspflichten auf“, sagt der auf das Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Peter Wittenberg von der Kanzlei Mingers & Kollegen in Bonn. „Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Benachteiligungen durch geeignete Vorbereitungen zu verhindern. Es muss somit das verantwortliche Personal geschult werden. Zudem sind die Arbeitgeber in ihrem eigenen Interesse dazu gezwungen, Kopien sämtlicher Bewerbungsunterlagen anzufertigen, um sich gegen spätere Klagen wegen angeblicher Diskriminierung verteidigen zu können. Bereits die Aufforderung in einem Stellenangebot, ein Foto mitzusenden könnte als Diskriminierung wegen des Geschlechtes und der Rasse ausgelegt werden“, so der Arbeitsrechtler Wittenberg im Gespräch mit pressetext. (Pressetext.de/ml)