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E-Mails müssen mehr Angaben zum Unternehmen enthalten

Die Neuregelung des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) vom November 2006 ist mit dem 1. Januar 2007 in Kraft getreten. Bisher praktisch unbemerkt enthält diese Neuregelung eine Erweiterung der sogenannten Fußleistenpflicht auf alle Geschäftsbriefe „gleichviel welcher Form“. Experten der Industrie- und Handelskammern gehen davon aus, dass nun auch geschäftliche E-Mails dieser Vorschrift unterworfen sind und ein Verstoß zur Abmahnung führen könnte.

Eine genaue Vorschrift über Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen („Fußleistenpflicht“) gibt es schon lange. Sie besagt, dass jeder Geschäftsbrief eine Reihe von Angaben enthalten muss, darunter solche zur Rechtsform, zum Sitz der Gesellschaft, zum Handelsregistereintrag und einer Reihe von Funktionsträgern der Firma.

Betroffen sind alle Unternehmen, die im Handels- oder im Genossenschaftsregister eingetragen sind. Durch die Neuregelung wird die Vorschrift übrigens nicht nur auf E-Mails ausgedehnt, sondern auch auf alle anderen Kommunikationsmedien, u.a. Postkarten und Faxe.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) weist darauf hin, dass diese Vorschrift nur im Außenverkehr gilt, nicht für interne E-Mails in Firmen. (ml)

Kommentar

Warum sollte eine Geschäfts-E-Mail anders behandelt werden als ein gedruckter Geschäftsbrief? Beides sind Schreiben eines Unternehmens. Wenn die Pflichtangaben einen Sinn haben, dann ist es tatsächlich egal, ob es sich um gedruckte oder per E-Mail verschickte Infornationen handelt.

Aber was ist mit SMS-Botschaften von Firmen? Muss meine Werkstatt jetzt jedes mal die Pflichtangaben mit SMSen, wenn sie mich wissen lassen will, wann ich meinen Wagen wieder abholen kann? Ob dafür 160 Zeichen reichen? Und die Weihnachtskarte vom Bäcker? Mit Pflichtangaben reicht der Platz wohl nur noch für „Wir wünschen“, „frohe Weihnachten“ muss dann entfallen.

Wer braucht diese Pflichtangaben eigentlich? Täglich erreichen mich ein Dutzend äußerst seriös wirkende E-Mails, angeblich von den Volksbanken, der GEZ, 1&1 und vielen anderen Unternehmen. Sie wollen, dass ich mir seltsame Rechnungen anschaue, sie verlangen von mir schwindelerregend hohe Gebühren und möchten, dass ich ihnen unbedingt meine Geheimnummern mitteile. Ihre Pflichtangaben sind tadellos. Wenn mein Geld futsch und mein Rechner verseucht ist, weiß ich anhand der Pflichtangaben ja, an wen ich mich wenden kann – oder?

Formalien, die vor Jahrzehnten noch sinnvoll waren, versagen längst angesicht veränderter Techniken und auch Verhaltensnormen. Sie einfach fortzuschreiben ist ebenso einfach wie naiv und zudem gefährlich, denn sie wiegen Menschen in falscher Scheinsicherheit. Anders ist nicht zu erklären, dass immer noch erstaunlich viele auf Virenmails hereinfallen, wenn diese nur offiziell genug aussehen – dann sogar besonders viele!

Was wirklich Not täte: Endlich eine Vorschrift zur fälschungssicheren Signatur von Geschäfts-E-Mails und eine bundesweite Datenbank zur Verifizierung. Die Techniken dazu sind alle längst vorhanden.

Ihr Michael J.M. Lang (ml)