Verdeckte PC-Zugriffe stoßen auf Ablehnung

Elektronische Hintertüren zur Durchsuchung von Computern lehne die deutsche IT-Wirtschaft auch dann ab, wenn sie der staatlichen Vorbeugung von Kriminialität diene, ist sich der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) sicher. Sollte die Bundesregierung eine obligatorische Hacker-Schnittstelle für Ermittler einführen, würde das den sehr guten Ruf deutscher Sicherheitsprodukte schwer beschädigen, so BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

„Verdeckte Zugriffe der Behörden über so genannte Trojaner würden PC-Anwender verunsichern und der IT-Industrie schaden“, betont Rohleder. Das gestörte Vertrauen schade wiederum dem Ruf der Anbieter deutscher Sicherheitsprodukte. Für die Anbieter wäre das ein massiver Wettbewerbsnachteil. Auch dürften Computernutzer nicht unter staatlichen Generalverdacht gestellt werden.

Privatnutzer und Firmen müssten sich auf die Vertraulichkeit ihrer Daten verlassen können. Das sei nicht zuletzt für Unternehmen wichtig, die mit sensiblen Informationen umgehen. Beim konkreten Verdacht einer Straftat sehe das natürlich anders aus. Dafür reiche aber das geltende Recht.

Der Bundesgerichtshof hat vor kurzem klargestellt, dass bei einer Online-Durchsuchung die Betroffenen während des Zugriffs informiert werden müssten. Eine praktische Lösung gebe es aber noch nicht für diese Bedingung, so der Verband. Technisch und juristisch sei die Idee einer staatlichen Hintertür zu Computern nicht ausgereift. Auch bringe es wenig, in Zeiten der globalen Internet-Kommunikation auf nationale Sicherheitslösungen zu setzen. (BITKOM/ml)