Aufhebung von EU-Pflichtgrößen für Verpackungen

Wie das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) mitteilt, hat das Europäische Parlament am 10. Mai einer Richtlinie zugestimmt, mit der die bisherige Festlegung von Verpackungsgrößen dereguliert und vereinfacht wird. Die neue Richtlinie sieht die Freigabe der Nennfüllmengen für Erzeugnisse in Fertigpackungen vor.

Die bisherigen, aus den 70er Jahren stammenden Vorschriften enthielten noch Verpackungsgrößen für eine Vielzahl von Produkten – von Anstrichfarben über Fischstäbchen bis zur Zahnpasta. Nach der Neuregelung, mit der drei Richtlinien zu einer einzigen zusammenfasst werden, gibt es verbindlich festgelegte EU-Verpackungsgrößen nur noch für Wein, Sekt und Spirituosen.

Die Richtlinie muss innerhalb eines Jahres in nationales Recht umgesetzt werden. Übergangsfristen von bis zu 6 Jahren sind allerdings für einige Lebensmittel wie beispielsweise Milch, Zucker und Kaffee vorgesehen, um Herstellern und Verbrauchern die Anpassung zu erleichtern. (BMWi/ml)