Neues Internetportal hilft bei betrieblicher Eingliederung

Der hessische RKW-Arbeitskreis „Gesundheit im Betrieb“ bietet im Internet zahlreiche Informationen und Praxisbeispiele zum betrieblichen Eingliederungsmanagement. Die Inhalte stammen laut Betreiber von ausgewiesenen Experten. Arbeitgeber, Beschäftigte, Betriebs- und Personalräte, Betriebsärzte aber auch die Vertretung der Schwerbehinderten können sich hier über die neue Rechtsgrundlage informieren und erhalten zahlreiche Hilfestellungen für ihre Umsetzung im Betrieb.

Seit der Novellierung des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX) in 2004 ist das betriebliche Eingliederungsmanagement gesetzlich vorgeschrieben. Ziel ist es, die Erwerbsfähigkeit von Beschäftigten langfristig zu sichern, indem man Rehabilitationsbedarfe frühzeitig erkennt und rechtzeitig entsprechende Maßnahmen einleitet, beispielsweise die ergonomische Einrichtung des Arbeitsplatzes. Betriebliche Eingliederung nutzt somit sowohl den Beschäftigten als auch den Arbeitgebern und Sozialversicherungssystemen.

Die Rechtsgrundlage lautet konkret: „Sind Beschäftigte länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung (…), mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeit, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden wird und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement)“ (§ 84 Abs. 2 SGB IX).

Für die, die sich über betriebliche Eingliederung hinaus informieren wollen, ist die „Infoline Gesundheitsförderung“ ein wertvoller Fundus.

Unter dem neuen Menüpunkt „Gender Mainstreaming“ sind betriebliche Gestaltungsbeispiele, wissenschaftliche Ergebnisse sowie gesellschaftspolitische Anforderungen für einen geschlechtersensiblen Arbeits- und Gesundheitsschutz zusammengestellt.

Der RKW-Arbeitskreis „Gesundheit im Betrieb“ betreut seit mehreren Jahren verschiedene Informationsangebote im hessischen Sozialnetz und richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen. Weitere Informationen zum Arbeitskreis sind auf der „Infoline Gesundheitsförderung“ zu finden. (RKW/ml)