UN-Standard für EU-Chemikalienkennzeichnung

Die Europäische Kommission will das EU-System für die Einstufung chemischer Stoffe und Gemische an das GHS (Globally Harmonised System) der Vereinten Nationen angleichen. Auf Vorschlag der Kommission sollen diese international anerkannten Einstufungskriterien und Kennzeichnungselemente in eine neue EU-Rechtsvorschrift Eingang finden.

Damit würden die geltenden Bestimmungen (Richtlinie 67/548/EWG und Richtlinie 1999/45/EG) ersetzt. Die weltweite Harmonisierung der Vorschriften geht mit der Einführung neuer Piktogramme einher. Die vorgeschlagene Verordnung ergänzt die neue REACH-Verordnung über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.

Mit diesem Vorschlag sollen auch Handelsbarrieren abgebaut und der weltweite Handel erleichtert werden. Unternehmen können dadurch, nach Meinung der Kommission, auf einem einheitlicheren Markt tätig werden und ihren Verwaltungsaufwand verringern.

Der Vorschlag muss noch die Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates finden. Ab dem 1. Dezember 2010 sollen dann alle Stoffe und ab dem 1. Juni 2015 alle Gemische neu eingestuft werden. (EU-Kommission/ml)