Neue EU-Rechtsform für die Privatgesellschaft

Die Privatgesellschaft soll EU-weit einheitlicher definiert werden. Die Europäische Kommission prüft deshalb die Einführung eines einheitlichen Statuts für die „Europäische Privatgesellschaft“. Die geplante europäische Rechtsform soll vor allem kleinen und mittleren Unternehmen grenzüberschreitende Geschäfte erleichtern.

Die EU-Kommission hat dazu eine öffentliche Befragung gestartet. Durch diese soll geklärt werden, auf welche Hindernisse Firmen – vor allem KMU – bei grenzüberschreitenden Geschäften in der EU stoßen und was genau Inhalt des geplanten Statuts für die Europäische Privatgesellschaft sein soll. Die Antworten werden in die Folgeabschätzung und den Vorschlag für eine Neuregelung einfließen. Die Befragung endet am 31. Oktober 2007. Die Teilnahme ist über das Internet möglich.

Die Initiative zur Schaffung eines Statuts für die Europäische Privatgesellschaft ist Bestandteil des 2003 angenommenen Aktionsplans für Gesellschaftsrecht und Unternehmensverfassung. Durch eine in allen Mitgliedstaaten einheitliche europäische Rechtsform soll es den europäischen KMU leichter gemacht werden, grenzüberschreitende Geschäfte zu betreiben. (EU-Kommission/ml) ENGLISH