Sicherstellung in internationalen Strafverfahren erleichtert

Das Bundeskabinett hat laut Bundesministerium der Justiz (BMJ) am Mittwoch einen Gesetzentwurf verabschiedet, das die Sicherstellung von Gegenständen im Rahmen von grenzüberschreitenden Strafverfahren vereinfacht und beschleunigt. Mit einer solchen Sicherstellung werden Gegenstände, die als Beweismittel in Betracht kommen oder eingezogen werden könnten, bis zum Abschluss des Strafverfahrens vor Vernichtung oder Veräußerung gesichert.

Entsprechende Entscheidungen aus anderen Mitgliedstaaten der EU können die Strafverfolgungsbehörden künftig bei bestimmten Delikten ohne weitere Formalitäten anerkennen und schneller vollstrecken. Das Gesetz setzt nach Auskunft des Bundesjustizministeriums einen entsprechenden Rahmenbeschluss des EU-Rats vom 22. Juli 2003 in nationales Recht um. (BMJ/ml)

MittelstandsWiki meint: Neben den sicher positiven gewollten Auswirkungen auf eine wirksame Strafverfolgung könnte die geplante Gesetzesänderung aber auch gravierende Nachteile für zu Unrecht Beschuldigte nach sich ziehen, die im geschäftlichen Bereich schnell existenzbedrohend werden können, wenn es zum Beispiel um die Beschlagnahme von Produktivmitteln geht. (ml)