Regierung erwägt bundesweites Korruptionsregister

Die Bundesregierung will nach eigenen Aussagen die Möglichkeiten für die Errichtung eines bundesweiten Korruptionsregisters prüfen. Dabei sollen auch die Erfahrungen mit den in den Ländern existierenden Korruptionsregistern ausgewertet werden. Eine generelle Abfrage von Namen beteiligter Agenten oder von Details über die Höhe und den Zweck etwaiger Provisionszahlungen lehnt die Regierung nach eigener Darstellung jedoch ab.

Vorrang habe für die Bundesregierung allerdings die Arbeit am materiellen Vergaberecht, vor allem im Zuge der anstehenden Reform des deutschen Vergaberechts.

Anlass für diese Mitteilung war eine kleine Anfrage der Linken im Bundestag zu Korruptionsvorwürfen bei Hermes-Bürgschaften. Die Regierung wies in diesem Zusammenhang allerdings darauf hin, dass sie bereits vor Jahren die Errichtung eines Korruptionsregisters vorgeschlagen habe. Kernelement dieses alten Vorschlags sei die Speicherung der Namen von Unternehmen gewesen, die wegen Korruptionsdelikten von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Öffentliche Auftraggeber hätten gemäß dem Vorschlag solche Ausschlüsse an das Korruptionsregister melden müssen. Umgekehrt wären öffentliche Auftraggeber verpflichtet worden, vor einer Auftragsvergabe beim Register anzufragen, ob das jeweilige Unternehmen dort gespeichert ist. Der Bundesrat habe dem Regierungsvorschlag damals aber nicht zugestimmt. (Deutscher Bundestag/ml)