Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll sinken

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung soll zum 1. Januar 2008 von 4,2 auf 3,9% sinken. Wie aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Dritten Sozialgesetzbuches hervorgeht, wird dies bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) im kommenden Jahr zu Mindereinnahmen von bis zu 2,2 Milliarden Euro führen. Die Senkung des Beitrages leiste jedoch einen „nachhaltigen Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten“ und beteilige die Beitragszahler an der positiven Finanzentwicklung der BA, schreibt die Regierung.

Eine weitergehende Senkung des Beitragssatzes werde geprüft. Mit dem Gesetzentwurf, der am Mittwoch in erster Lesung behandelt wurde, sind zudem die Abschaffung des bisherigen Aussteuerungsbetrages und die Einführung eines Eingliederungsbeitrages vorgesehen. Dies führe im Jahr 2008 zu einer Nettoentlastung des Bundes und einer entsprechenden Mehrbelastung der BA in Höhe von rund 3 Milliarden Euro.

Beim bisherigen Aussteuerungsbetrag musste die BA für jeden Arbeitslosen, der nach einem Jahr ins Arbeitslosengeld II (Alg II) rutschte, eine Strafzahlung an den Bund entrichten. Hintergrund ist, dass dass Arbeitslosengeld I (Alg I) aus Versicherungsgeldern der BA, das Alg II aber vom Staat bezahlt wird. Mit dem neuen Eingliederungsbeitrag soll sich die BA nun zur Hälfte an den Aufwendungen des Bundes für Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten im Bereich des Alg II beteiligen. So werde eine angemessene Lastenverteilung zwischen Bund und BA sichergestellt, heißt es in dem Entwurf.

Der Bundesrat begrüßt zwar die Abschaffung des Aussteuerungsbetrages, lehnt aber die Einführung des Eingliederungsbeitrages ab. Dieser Schritt führe aus seiner Sicht zu einer Belastung der BA in Höhe von rund 5 Milliarden Euro pro Jahr und stelle „im Ergebnis eine sachfremde Finanzierung“ von Leistungen der Grundsicherung durch Beitragsmittel dar, heißt es in der Stellungnahme der Länderkammer. Die Bundesregierung wiederum kann keine sachfremde Finanzierung von SGB-II-Leistungen (Leistungen nach dem Dritten Sozialgesetzbuch) erkennen. (Deutscher Bundestag/ml)