Urteil zu Rügefrist bei EU-Vergaben

In EU-Vergabeverfahren oberhalb der Schwellenwerte haben übergangene Bieter, die sich in ihren Rechten verletzt wähnen, die Möglichkeit, ein Nachprüfungsverfahren zu beantragen. Erkennt ein Bieter im Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabevorschriften muss er laut Gesetz „unverzüglich“ rügen, will er seine Antragsbefugnis nicht verlieren. Aber wann genau beginnt die „unverzügliche“ Frist zu laufen?

Aufklärung über Steuersparmöglichkeit bringt Aufträge

Laut einer repräsentativen Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen macht bislang weniger als die Hälfte der Bundesbürger von der Möglichkeit Gebrauch, haushaltsnahe Dienstleistungen wie Handwerker-Arbeiten oder Haushaltshilfen steuerlich geltend zu machen. So haben bis Mitte Juli 2007 erst 46,9% der deutschen Haushalte, in denen im letzten Jahr ein Handwerker beschäftigt wurde, den Arbeitslohn in ihrer Steuererklärung angegeben. …