Reformentwurf zur Unfallversicherung geändert

Zwei Tage vor der Schlussabstimmung im Bundestag hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales die geplante Reform der Unfallversicherung korrigiert. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Linksfraktion und gegen die Stimmen der FDP-Fraktion stimmte der Ausschuss für den geänderten Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG). Die Grünen enthielten sich der Stimme.

Vom Tisch ist die ursprüngliche Absicht, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung unter die Fachaufsicht des Bundesarbeitsministeriums zu stellen. Geblieben ist von dieser Absicht lediglich die Rechtsaufsicht. Die zweite wesentliche Änderung betrifft die Verlängerung der Übergangsfrist für die Einführung des neuen Lastenausgleichsverfahrens um drei Jahre bis zum Jahr 2013.

An dem geplanten Verteilungsmaßstab des Lastenausgleichs – 70% nach Entgelten und 30% nach Neurenten – wurde hingegen festgehalten. Ziel des so genannten Überaltlastenausgleichs ist es laut Regierung, besonders hohe Belastungen einzelner Branchen aus der Vergangenheit, beispielsweise im Bergbau, auf alle Branchen umzulegen und damit zu einer Angleichung der Beitragssätze beizutragen.

Unverändert bleibt in dem Gesetzentwurf auch die geplante Reduzierung der Zahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften von 23 auf neun bis Ende 2009. Werde dies nicht „ohne Abstriche und innerhalb der Frist“ erreicht, sehe die Koalition gesetzgeberischen Handlungsbedarf, kündigte die SPD an.

Auch die Meldung der geleisteten Arbeitsstunden mit der Jahresmeldung wurde beibehalten, obwohl dadurch den Unternehmen ein bürokratischer Aufwand und wahrscheinlich deutliche Mehrkosten entstehen werden. Laut CDU/CSU-Fraktion sei die Meldung der geleisteten Arbeitsstunden aber keine Neuerung der Reform, sondern bereits im Sozialgesetzbuch verankert.

Ein Aspekt im Gesetzentwurf betrifft die Einstufung privatisierter Unternehmen der öffentlichen Hand, etwa die Deutsche Telekom. Anders als bislang geplant soll bis Ende 2011 abschließend geprüft werden, wie diese Unternehmen in den Lastenausgleich einzubeziehen sind. Außerdem erhalten die Berufsgenossenschaften bis zum Jahr 2030 statt bis zum Jahr 2020 Zeit zur Bildung eines Kapitalstocks für Altersrückstellungen.

Mit dem Entwurf des UVMG soll die 1884 gegründeten Versicherung modernisiert werden. Die gesetzliche Unfallversicherung soll schlankere und effizientere Strukturen bekommen, die auch zu Einsparungen bei den Unternehmen führen würden – so zumindest die verkündete Absicht.

Auf eine Leistungsreform, die ebenfalls als Ziel im Koalitionsvertrag vereinbart worden war, wurde nach langer Diskussion allerdings verzichtet. Die FDP-Fraktion kritisierte deshalb, das Gesetz stelle „keine richtige Reform“ dar. Beispielsweise müsse darüber geredet werden, ob Wegeunfälle tatsächlich über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert werden sollten. Ihr Antrag auf entsprechende Änderungen wurde allerdings abgewiesen.

Der Entwurf wird am Freitag abschließend im Bundestag behandelt.

(Deutscher Bundestag/ml)