Urheberrechtlich Geschütztes wird selten vervielfältigt

IT-Geräte mit Kopierfunktion werden nur selten dazu verwendet, urheberrechtlich geschütztes Material zu vervielfältigen. Der Anteil liegt bei den meisten Geräten deutlich unter 10%. Das ergab eine Studie des Marktforschungsinstituts TNS Infratest. Das Ergebnis zeige, dass hohe Kopierabgaben auf IT-Geräte ungerechtfertigt sind, kritisiert deshalb der Auftraggeber der Studie, der Branchenverband BITKOM die Versuche der Verwertungsgesellschaften, hohe Abgaben einzufordern.

Untersucht wurde die Nutzung von PCs, Scannern, Druckern, Fax- und Multifunktionsgeräten sowie Kopierern. Die Ergebnisse resultieren aus detaillierten Tagebüchern, die knapp 7000 Anwender zwei Wochen lang geführt haben.

Selbst im privaten Bereich beziehen sich laut Studie nur 8% der Kopiervorgänge mit Hilfe von PCs auf urheberrechtlich geschützte Inhalte. Die meisten davon werden von einigen Gerichten und Wissenschaftlern zudem als nicht abgabenpflichtig bewertet.

Berücksichtigt man dies, ist bei PCs nicht einmal jeder hundertste Kopiervorgang abgabenrelevant. Für die Abgabenhöhe entscheidend ist auch, dass die Anwender ihre PCs überwiegend zu anderen Zwecken als zum Kopieren nutzen – etwa, um Dokumente zu erstellen oder Fotos zu bearbeiten. Vor diesem Hintergrund fällt der für die Abgabenhöhe relevante Nutzungsumfang mit 0,2% verschwindend gering aus.

Auch Multifunktionsgeräte werden nur selten im Sinne der Urheberrechtsabgaben genutzt: Lediglich 6% aller Kopiervorgänge auf privaten Geräten betreffen urheberrechtlich geschütztes Material; die Hälfte davon sind in puncto Abgaben umstritten. Im geschäftlichen Einsatz liegen die Werte jeweils noch deutlich niedriger.

Nach dem neuen Urheberrecht müssen Hersteller und Verwertungsgesellschaften die Höhe der Abgaben in Verhandlungen festlegen. Derzeit fordern nach Angaben des BITKOM mehrere Verwertungsgesellschaften erneut, unter anderem PCs und Multifunktionsgeräte mit sehr hohen Abgaben zu belegen. Da aber das neue Urheberrecht die tatsächliche Nutzung der Geräte zum Maßstab für die künftigen Abgaben macht, hatten BITKOM-Mitgliedsunternehmen die Studie in Auftrag gegeben.

(BITKOM/ml)