Wenig Nachbesserung bei der Unfallversicherungsreform

Die Bundesregierung will an ihren Plänen zur Reform der Unfallversicherung im Wesentlichen festhalten. Der Bundesrat hatte sich gegen die geplante Verpflichtung für Arbeitgeber ausgesprochen, statt einer Meldung für ihr gesamtes Unternehmen – den Lohnnachweis – jeweils eine Meldung für jeden Mitarbeiter einzeln abzugeben. Eine Streichung der zusätzlichen Informationspflichten aus dem Gesetzentwurf lehnt die Regierung aber ab.

Es sei schon 2007 beschlossen worden, dass der Betriebsprüfdienst von der Unfall- auf die Rentenversicherung übergehe. Dies mache lediglich vier neue zusätzliche Angaben zur Unfallversicherung in der Jahresmeldung der Unternehmen notwendig. Ein höherer Bürokratieaufwand gehe damit nicht einher, wiegelt die Regierung ab. Außerdem werde sie auch an ihrem Plan festhalten, den Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), unter Fachaufsicht zu stellen.

Die Regierung will allerdings eine Anregung des Bundesrates aufgreifen, wonach die Unfallversicherung auch für solche Vereinsmitglieder geöffnet werden soll, die kein Wahlamt ausüben.

Kern des Entwurfs des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes (UVMG), den der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung beraten will, stellt eine Organisationsreform der 1884 gegründeten Versicherung dar. Die branchenbezogene Organisation der gewerblichen Unfallversicherung habe den Wandel von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft in den vergangenen Jahren nicht nachvollzogen, begründet die Regierung die Notwendigkeit einer Reform.

Die Regierung will die Zahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften von 23 auf neun bis Ende 2009 reduzieren. Dadurch sollen „nachhaltig leistungsfähige Träger“ geschaffen werden, heißt es in dem Entwurf. In der gewerblichen Unfallversicherung soll ein neuer Lastenausgleich eingezogen werden, der zu einer Angleichung der Beitragssätze führen soll. Profitieren würden in der Folge von niedrigeren Beitragssätzen Branchen wie der Maschinenbau, die Metall- und Holzverarbeitung oder Hütten- und Walzwerke. Dagegen müssten Branchen wie die Fein- und Elektromechanik, der Groß- und Einzelhandel, mit steigenden Beiträgen rechnen.

Außerdem sieht der Entwurf vor, das Arbeitsschutzsystem zu reformieren. Mit der Einrichtung einer Nationalen Arbeitsschutzkonferenz soll die Umsetzung zentral organisiert werden.

(Deutscher Bundestag/ml)