Sofortmeldepflicht soll Schwarzarbeit eindämmen

Nach Aussage der Bundesregierung soll 2007 das Volumen der Schwarzarbeit in Deutschland 349 Milliarden Euro betragen haben. Allerdings handele es sich naturgemäß nur um eine grobe Schätzung. Weil diese Schattenwirtschaft dem Land schwer schadet, will die Bundesregierung die Meldepflichten der Arbeitgeber zur Sozialversicherung verschärfen. Wie, das beschreibt ein neuer Entwurf für ein „Zweites Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“.

Bisher mussten die Meldungen über neu eingestellte Arbeitnehmer mit der ersten Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens sechs Wochen nach dem Beschäftigungsbeginn, abgegeben werden. Damit sei es den Kontrollbehörden vor Ort aber nicht möglich, Sachverhalte abschließend zu klären, wenn noch keine Meldung bei der Sozialversicherung vorliege, kritisiert die Regierung. Deshalb soll eine Sofortmeldepflicht eingeführt werden. Passiert der Entwurf die entsprechenden Gremien und Abstimmungen, dann muss in Zukunft jeder Arbeitgeber neu eingestellte Mitarbeiter sofort der Sozialversicherung melden. „Durch die Neuregelung wird die Behauptung erschwert, die Arbeit sei erst am Tag der Überprüfung aufgenommen worden und eine Meldung damit noch nicht erforderlich“, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Wenn eine Meldung über einen Mitarbeiter bei der Rentenversicherung nicht vorliege, sei dies „ein eindeutiges Verdachtsmoment für Schwarzarbeit“.

Außerdem will der Entwurf die Pflicht, Personaldokumente mitzuführen und vorzulegen, erheblich ausweiten. Sie bleibt aber auf die Branchen, in denen ein erhöhtes Risiko der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung besteht, beschränkt. Neu in die Branchen mit dem Risiko erhöhter Schwarzarbeit aufgenommen werden soll die Fleischwirtschaft. Der Sozialversicherungsausweis sei nur bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten vorhanden „und überdies nicht fälschungssicher“, so die Regierung. Schon heute müsse zur eindeutigen Personenidentifikation, besonders bei ausländischen Beschäftigten, auf Personaldokumente zurückgegriffen werden. Andere Ausweise wie der Führerschein seien nur eingeschränkt zur Identitätsfeststellung benutzbar.

Die Rentenversicherung soll in Zukunft für den eindeutigen Personenabgleich mit den Versichertenkonten alle Anschriftenänderungen sowie Meldungen über Geburten und Sterbefälle von den Meldeämtern erhalten. Bisher ist die Rentenversicherung auf die Änderungsmitteilungen der Arbeitgeber angewiesen, was unzureichend sei, argumentiert die Regierung. Rund 20% der Anschriften seien fehlerhaft. Da die Rentenversicherung auch den für die Bekämpfung von Schwarzarbeit zuständigen Behörden (zum Beispiel Zoll) Auskünfte zur Verfügung stelle, sei es „unbedingt notwendig, dass die Anschriften in aktueller Form vorliegen“.

Seitens des Bundesrats liegen bereits eine Reihe von Änderungsvorschlägen in Detailfragen vor. Diese wurden von der Regierung aber bereits größtenteils zurückgewiesen.

(Deutscher Bundestag/ml)