Countdown für Versicherungsvermittler läuft

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) weist darauf hin, dass zum 1. Januar 2009 nach der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung alle Versicherungsvermittler und Versicherungsberater im zentralen Online-Register eingetragen sein müssen, denn zu diesem Datum läuft die Übergangsfrist ab. Dann müsse in aller Regel auch eine Gewerbeerlaubnis vorliegen, warnt der DIHK.

Der DIHK rät allen Versicherungsvermittlern und -beratern, möglichst bald ihre Unterlagen zur Prüfung bei ihrer jeweiligen IHK einzureichen, damit sie rechtzeitig eine Erlaubnis erhalten und in das Register eingetragen werden. Merkblätter und Anträge stünden auf den Internetseiten der IHKs bereit.

Seit dem 22. Mai 2007 zählen Versicherungsvermittlung und Versicherungsberatung zum erlaubnispflichtigen Gewerbe. Dafür muss eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen abgeschlossen werden.

Weitere Kriterien für die Erlaubnis sind persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und Sachkunde des Antragstellers. Alle Versicherungsvermittler und -berater müssen zum Schutz des Verbrauchers in einem Vermittlerregister eingetragen sein.

Nach Angaben des DIHK in den ersten 18 Monaten haben die IHKs mehr als 47.000 Erlaubnisanträge bearbeitet. 222.592 Versicherungsvermittler und -berater sind derzeit im Vermittlerregister eingetragen.

(DIHK/ml)

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