Keine Bevorzugung des Ostens bei Sondermitteln

Der Startschuss für die zusätzlichen 200 Millionen Euro zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ im Rahmen des Wachstumspaketes sei gefallen, teilte gestern Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (s. Bild) mit. Die Bundesregierung habe beschlossen, die Sondermittel jeweils zur Hälfte auf die alten und die neuen Bundesländer aufzuteilen. Sie setze damit für diese Mittel den regulären Verteilungsschlüssel für Fördermittel der Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsstruktur (GRW), nach dem sechs Siebtel der GRW-Bundesmittel in die neuen Bundesländer einschließlich Berlin fließen müssen, außer Kraft.Der Beschluss spiegle den besonderen Charakter des Sonderprogramms wider, so Glos. „Wir werden die zusätzlichen 200 Millionen rasch und zielgenau im gesamten Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe einsetzen können.“

Der Bundeswirtschaftsminister erwartet von diesem Sonderprogramm einen Investitionsschub von bis zu 1,5 Milliarden Euro. Er mahnt aber, nun komme es darauf an, dass die Bundesländer den Beschluss in wachstumsorientierte Infrastrukturförderung und Investitionen umsetzen. Über die Kofinanzierung durch die Bundesländer, die ebenfalls insgesamt 200 Mio. Euro bereitstellen, werde ein optimaler Hebel für zusätzliche Investitionen erreicht und die regionale Wachstumskraft strukturschwacher Regionen gestärkt. (BMWi/ml)