EU plant Zölle auf Handys mit Zusatzfunktionen

Die EU-Kommission will Handys mit Zusatzfunktionen – z.B. Kamera, Navigationsmodul oder TV – mit Zöllen von bis zu 14% belegen. Derzeit sind Mobiltelefone grundsätzlich von Importzöllen befreit. Mit den Zusatzfunktionen würden sie in Zukunft aber als abgabenpflichtige Digitalkamera, Navigationsgerät oder Fernseher eingestuft. Eine solche Abgabe würde die Geräte massiv verteuern, technische Neuerungen ausbremsen  und den Absatz einbrechen lassen, fürchtet der Branchenverband BITKOM und dürfte damit dem Mobilfunkhandel aus der Seele sprechen.

Der BITKOM hat die Bundesregierung deshalb in einer Stellungnahme aufgefordert, sich in Brüssel für die Zollfreiheit aller Mobilfunkgeräte einzusetzen. In dieser Woche findet ein Ausschusstreffen in Brüssel statt, bei dem Vertreter der Mitgliedsstaaten über den Vorschlag der Kommission beraten werden.

Laut dem Entwurf der EU-Kommission sollen Handys mit Einfuhrzöllen belegt werden, wenn zum Beispiel eine der folgenden Komponenten in die Geräte eingebaut ist:

  • Digitalkamera mit einem optischen Zoom,
  • Navigationsmodul mit GPS oder
  • ein TV-Empfänger in Verbindung mit einer Bildschirmdiagonale ab neun Zentimeter.
  • Ebenfalls betroffen wären Handys, die Videos aufzeichnen können und dafür mehr als 16 Gigabyte Speicherplatz bereitstellen.

Nach Meinung der EU-Kommission sind derartig aufgemotzte Geräte keine Mobiltelefone, sondern zollpflichtige Unterhaltungselektronik. Wird aber ein Handy als TV-Gerät oder Digitalkamera klassifiziert, fallen 14% Zoll an. Bei einer Einstufung des Handys als Navigationsgerät beträgt der Zollaufschlag immerhin noch 3,7%.

Das Argument des Verbands gegen eine solche Einstufung: Auch mit solchen Zusatzfunktionen versehene Handys werden in erster Linie zum Telefonieren eingesetzt. Vor allem aber dürfe dieser Wachstumsmarkt nicht durch Zölle abgewürgt werden.

(BITKOM/ml)